Die Archivbestände
Neben den regelmässig anwachsenden Beständen der heutigen kantonalen Verwaltung konserviert das Staatsarchiv auch die Dokumente der früheren Verwaltungen und der alten Staatskanzlei, vom mittelalterlichen Stadt-Staat bis zum modernen Kanton. Das Staatsarchiv ist damit auch der Hüter von unersetzlichem Kulturgut zur Geschichte des Kantons und der Stadt Freiburg.
Zu beachten ist hier, dass die Gemeinde Freiburg nach der Trennung von Stadt und Kanton im Jahr 1803 (Dotationsakte) ein eigenes Archiv erhielt, das heutige Stadtarchiv, welches in erster Linie die Dokumente der kommunalen Behörden und Verwaltung des 19. und 20. Jh., das heisst von 1798/1803 bis heute, aufbewahrt. Im Staatsarchiv hingegen befinden sich die Dokumente der Stadt von den Anfängen bis zum Ende des Ancien Regime (12. Jh. bis 1798), als Stadt und Kanton eine untrennbare Einheit bildeten.
Neben den Verwaltungsakten verfügt das Staatsarchiv auch über verschiedene Bestände von geistlichen Institutionen und Klöstern, sowie über Mikrofilmkopien der Pfarreiregister (Tauf-, Heirats- und Sterberegister) fast aller Pfarreien im Kanton.
Siehe auch Pfarreiregister
Seinem Auftrag entsprechend bewahrt das Staatsarchiv auch verschiedene Bestände von privaten Organisationen und Personen auf. Die Familienfonds enthalten dabei vor allem die Dokumente der Familien, welche für die geschichtliche Entwicklung des Kantons von Interesse sind.
Insgesamt bewahrt das Staatsarchiv fast 16 Laufkilometer Akten und Dokumente auf.
Benutzung
Das Archiv ist öffentlich und ohne Voranmeldung zugänglich (siehe Öffnungszeiten oben rechts auf dieser Seite) und die Konsultation der Dokumente ist kostenlos. Die Archivdokumente können im Lesesaal eingesehen werden. Man beachte hierzu auch das Reglement für den Lesesaal, welches nachfolgend zum Download bereit steht.
Benutzer, welche die Pfarreiregister auf Mikrofilm konsultieren möchten, sollten mindestens eine Woche im Voraus per Telefon (026 / 305 12 70) oder Email (ArchivesEtat@fr.ch) ein Mikrofilmlesegerät reservieren lassen, da nur eine beschränkte Anzahl an Geräten zur Verfügung steht.
Siehe auch Pfarreiregister
Gedruckte Bestandesverzeichnisse und eine Online Datenbank, welche per Internet oder auch im Archiv selbst abgerufen werden kann, erlauben es dem Benutzer die gewünschten Dokumente zu identifizieren.
Eine Gesamtübersicht der Archivbestände bietet der Archivführer, ein Standardwerk von 1986, welcher unter der Rubrik Archivführer konsultiert werden kann. Er ist auch als pdf zum Herunterladen oder als gedruckte Publikation kostenlos im Archiv erhältlich. Den Link zum pdf finden sie weiter unten.
Als Gegenleistung für diese Dienste wird von den Benutzern erwartet, dass sie dem Archiv nach Beendigung der Arbeit (Druck oder Manuskript) kostenlos ein Belegexemplar (Buch, Sonderdruck, Manuskript) überlassen. Auch Familienstammbäume (auch handgeschrieben oder unvollständig) werden gerne entgegengenommen.
Fristen zur Akteneinsicht
Die im Staatsarchiv aufbewahrten Dokumente sind der Öffentlichkeit nach Ablauf von 30 Jahren seit ihrer Erstellung zugänglich. Ergeben sich aber daraus Nachteile für schutzwürdige private oder öffentliche Interessen, kann der Staat die ordentliche Frist verlängern.
Dokumente aus dem Steuerwesen, Gerichts- und Strafrechtsakten sowie notarielle Urkunden und Dossiers mit persönlichen Daten sind nach Ablauf einer Frist von 100 Jahren. Zivilstandsakten unterliegen unterschiedlichen Fristen: zugänglich sind die Geburten bis zum Jahr 1899, Heiraten bis 1929, Todesfälle bis 1959.
Um die wissenschaftliche Forschung zu erleichtern, kann der betroffene Verwaltungsdienst, nach Absprache mit dem Staatsarchivar, die Akteneinsicht vor Ablauf der festgelegten Fristen bewilligen. Für eine solche Bewilligung sollte man sich an den Staatsarchivaren wenden.
Fotokopieren und Fotografieren
Aus Konservierungsgründen dürfen Fotokopien nur mit Erlaubnis einer Archivarin oder eines Archivaren angefertigt werden.
Es ist ebenfalls möglich, Dokumente zu fotografieren (mit Erlaubnis des Archivars). Im Falle einer Publikation sind Sie gehalten, die genaue Quelle anzugeben (StAF, Signatur des Dokuments, Seitenzahl).
Das Staatsarchiv bietet ferner die Möglichkeit, Mikrofilme oder Fotografien von Dokumenten zu bestellen (Frist ca. 3-4 Wochen).
Tarife für Dienstleistungen
- Wappenkopie:
- 20.- CHF
- Nach Hause geschickte Wappenkopie:
25.- CHF - Kopie von Notariatsakten:
50.- CHF - Nachforschungen:
50.- CHF/Stunde - Transkriptionen, pro maschinengeschriebene Seite:
100.- CHF - Übersetzungen, pro maschinengeschriebene Seite:
200.- CHF
Fotokopien (von Dokumenten auf Papier oder Mikrofilm):
- pro Kopie A4:
0.20 CHF - pro Kopie A3:
0.40 CHF
Digitalisate (digitale Fotografie oder Scan):
- pro Foto/Scan (bis Format A3):
5.- CHF - pour un envois sur support CD-R ou DVD-R, par disque:
5.- CHF
Für Grossformate gelten die Tarife des vom StAF beauftragten Fotografen.
Des weiteren werden die effektiven Porto-, Telefon- und Faxspesen in Rechnung gestellt.
Bibliothek
Die Bibliothek des Staatsarchivs enthält etwa 9'000 Bücher in den Bereichen Allgemeines, Geschichte und Archivistik (Zettelkatalog). Da es sich dabei um eine Hand- und Präsenzbibliothek handelt, können die Bücher lediglich im Lesesaal konsultiert werden.
Führungen
Auf Anfrage organisiert das Staatsarchiv Führungen für Gruppen.
Bei der Reservierung geben Sie bitte an, ob Sie eine allgemeine Führung oder eine Spezialführung (z.B. betreffend die mittelalterlichen Bestände, das zeitgenössische Archiv, ein Gemeindearchiv usw.) wünschen.
Anfragen können schriftlich (Brief, E-Mail = ArchivesEtat@fr.ch ) oder telephonisch erfolgen (T+ 41 26 305 12 70).