Voraussetzungen und Verfahren
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Keine Förderung erhalten audiovisuelle Werke, die bereits von Cinéforum unterstützt werden.
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Die Unterstützung ist für ein anerkanntes Digitalmedium vorgesehen, die für ihre regelmässige und professionelle Tätigkeit der Produktion von audiovisuellen Werken anerkannt sind, oder für eine juristische Person, die über die erforderlichen professionellen Kompetenzen verfügt, um ein dem Freiburger Kulturerbe gewidmetes Werk zu erstellen.
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Das audiovisuelle Werk muss dem Freiburger Kulturerbe gewidmet und für die Allgemeinheit bestimmt sein.
Die genauen Voraussetzungen und das Verfahren sind in den Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind :
- Richtlinien über die Förderung der Herausgabe von Verlagswerken zum Freiburger Kulturerbe
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen mindestens 3 Monate vor dem Erscheinen des audiovisuellen Werks über dans Online-Portal hier unten eingegeben werden. Bitte verwenden Sie das Formular "Unterstützung von Verlagswerken" in der Kategorie "Literatur, Verlagswesen, Bibliotheken".