Zweck
Unterstützung der Herausgabe bisher unveröffentlichter literarischer und künstlerischer Werke von Autorinnen und Autoren, die aus dem Kanton Freiburg stammen oder einen engen Bezug zu diesem haben, mit dem Ziel, das literarische und künstlerische Schaffen zu unterstützen und für eine professionelle Verbreitung dieser Werke zu sorgen.
Anmerkung:
Für die Herausgabe von Werken, die dem Freiburger Kulturerbe gewidmet sind, steht folgendes Förderinstrument zur Verfügung: Beitrag an die Herausgabe von Verlagswerken zum Freiburger Kulturerbe.
Voraussetzungen und Verfahren
- Die Unterstützung ist für einen Verlag oder ein anerkanntes Digitalmedium vorgesehen, die für ihre regelmässige und professionelle Verlagstätigkeit anerkannt sind.
- Die Autorin oder der Autor eines herausgegebenen Werkes muss ihren oder seinen gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben. Ist dies nicht der Fall, so muss das Werk einen engen Bezug zum Kanton aufweisen.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Richtlinien über die Förderung der Herausgabe von literarischen und künstlerischen Verlagswerken
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen mindestens drei Monate vor der Veröffentlichung des Buchs vom Verlag über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.