Zweck
Unterstützung von Gruppen professioneller Kulturschaffender oder für Kulturträger, deren Haupttätigkeit in der Produktion von originalem professionellen Kulturschaffen besteht.
Voraussetzungen und Verfahren
- Die Unterstützung ist für Gruppen professioneller Kulturschaffender oder für Kulturträger, deren Haupttätigkeit in der Produktion von originalem professionellen Kulturschaffen besteht, vorgesehen.
- Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller weist drei aufeinanderfolgende Jahre künstlerischer Tätigkeit im Kanton nach und ihr oder sein Schaffen wird als herausragend für das kulturelle Leben des Kantons betrachtet.
- Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss über eine ständige künstlerische und administrative Organisation verfügen.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Gesetz vom 24. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
- Artikel 13 des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
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Die Mehrjahres-Schaffensbeiträge für den Zeitraum 2024-2026 wurden bereits gewährt. Für den Zeitraum 2027-2029 wird die Frist zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.