Zweck
Unterstützung von professionellen Freiburger Bühnenproduktionen in den Bereichen Theater- und Tanzaufführungen, multidisziplinäre Produktionen, Opern, Komödien und Musiktheater, Zirkuskunst, Marionettentheater, Performances und Aufführungen ausserhalb der kulturellen Institutionen.
Voraussetzungen und Verfahren
- Die Unterstützung ist nur für professionelle Produktionen vorgesehen, an denen zum überwiegenden Teil professionelle Kulturschaffende beteiligt sind.
- Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller wohnt im Kanton; ist dies nicht der Fall, so muss das Vorhaben in direktem Bezug zum kulturellen Leben des Kantons stehen.
- Die Uraufführung muss auf dem Gebiet des Kantons stattfinden. Ist das nicht der Fall, muss die Produktion vom Uraufführungsort mitfinanziert werden (Koproduktion) und mindestens dreimal im Kanton aufgeführt werden.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
NB. Die Verordnung über Schaffensbeiträge an anerkannte Theatergruppen vom 2. Juli 2012 wurde am 31. Juli 2023 aufgehoben.
NEU
Es sind drei Kategorien von Gesuchen zu unterscheiden:
- A) Das erste Projekt eines Ensembles mit aufstrebender künstlerischer Leitung, d. h. das erste geförderte Werk der künstlerischen Leitung, bei dem die Mehrheit der Mitwirkenden seit höchstens fünf Jahren ihren Abschluss gemacht hat;
- B) jedes Projekt, für das eine Subvention von bis zu 5000 Franken beantragt wird;
- C) alle anderen Projekte, d. h. alle Projekte, für die eine Subvention von über 5000 Franken beantragt wird und die nicht der Kategorie A entsprechen.
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen über das untenstehende Online-Portal innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:
Für Projekte der Kategorien A und B: mindestens 4 Monate vor der ersten Aufführung des geplanten künstlerischen Projekts
Für Projekte der Kategorie C:
- 15. Juni für Projekte, deren erste Aufführung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des folgenden Jahres geplant ist;
- 15. November für Projekte, deren erste Aufführung zwischen dem 1. Juli des folgenden Jahres und dem 30. Juni des darauffolgenden Jahres geplant ist.
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