Zweck
Unterstützung der Verbreitung von Freiburger Bühnen- oder Musikproduktionen im Kanton.
Voraussetzungen und Verfahren
Die Unterstützung ist für Gastspielorte im Kanton vorgesehen, die eine Freiburger Produktion empfangen. Die Produktion wurde vom Staat Freiburg mit einem Schaffensbeitrag unterstützt.
- Dieser Ort darf nicht der Erstaufführungsort der Produktion sein und muss von einer örtlichen öffentlich-rechtlichen Körperschaft finanziell unterstützt werden.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Punkt 4 der Richtlinien über die Gewährung von ausserordentlichen Subventionen
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen von den Gastspielorten mindestens drei Monate vor dem Gastspiel über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.