Zweck
Unterstützung des Schaffens im Bereich der bildenden Künste.
Voraussetzungen und Verfahren
Die Unterstützung ist für professionelle Kunstschaffende vorgesehen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben. Das Gesuch erfolgt im Zusammenhang mit der Organisation einer der oder dem betreffenden Kunstschaffenden gewidmeten Ausstellung.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Artikel 14 des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen mindestens drei Monate vor Eröffnung der Ausstellung über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.