Ausstellungen und Börsen mit Tieren
Die Ausstellungen und Börsen mit Tieren werden durch den folgenden rechtlichen Rahmen geregelt:
Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, sowie Kleintiermärkte und Tierbörsen unterstehen der Bewilligungspflicht. Die Bewilligung wird von der Behörde des Kantons ausgestellt, in welchem die Veranstaltung durchgeführt wird. Die Bewilligungspflicht gilt sowohl für den Handel mit selbst gezüchteten wie erworbenen Tieren. Unter Handel wird der An- und Verkauf sowie der Tausch und das Vermitteln von Tieren verstanden.
Für mehr Informationen verweisen wir Sie auf die Internetseite des BLV.
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Eidgenössische Gesetzesgrundlagen