Die betroffene Gemeinde, die Ärzte, Tierärzte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Gewalt, der Zoll, die Tierpensionen und Tierheime oder die Hundeausbildnerinnen und -ausbildner füllen je nach Fall ein offizielles Formular (siehe unten) aus und leiten dieses an das Amt weiter:
- Meldung - Hundebissverletzungen beim Menschen (Formular 1a)
- Meldung - Hundebissverletzung beim Tier (Formular 1b)
- Meldung - übermässiges Aggressionsverhalten (Formular 1c).
Das Amt nimmt auch Klagen der Bevölkerung sowie von Personen entgegen, die Opfer von aggressiven Hunden geworden sind.