Öffentlichkeit und Transparenz – Das Gesetz wird immer häufiger genutzt
Zum 10-jährigen Jubiläum des Gesetzes über die Information und den Zugang zu Dokumenten wurde eine unabhängige Bilanz gezogen. Zusammenfassend zeigt sich ein positives Bild des InfoG als Ganzes. Das InfoG komme immer mehr zum Einsatz, auch über das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten.
Im Berichtsjahr stiegen die Zugangsgesuche und Schlichtungsanträge erheblich: Sie haben sich verglichen mit 2020 verdreifacht. 227 Zugangsgesuche wurden 2021 bei freiburgischen Organen eingereicht. In 161 Fällen gewährten die Organe uneingeschränkten, beschränkten oder aufgeschobenen Zugang. In 65 Fällen wurde der Zugang verweigert, 1 Fall war Ende Jahr noch pendent. 64 Schlichtungsanträge wurden der Öffentlichkeitsbeauftragten unterbreitet, 49 betrafen Dokumente in Bezug auf Windkraftanlagen. 6 Empfehlungen wurden verfasst.
Das Kantonsgericht hat 4 Urteile im Bereich der Transparenz erlassen. Im ersten Urteil stellte es fest, dass der Zugang zu den beiden Berichten im Zusammenhang mit der Umweltbelastung durch eine Deponie gewährt werden muss. In seinem zweiten Urteil entschied es, dass eine Liste der Parking- und Mobilitätskonzepte im Hinblick auf die Zugangsgewährung erstellt werden muss. In seinem dritten Urteil kam es zum Schluss, dass die Abrechnung spezifischer Buchhaltungsposten offengelegt werden muss. In seinem vierten Urteil entschied es, dass der Zugang zur Vereinbarung über die Aufenthaltstaxe gewährt werden muss.
Datenschutz – Digitalisierung der Verwaltung
Die Digitalisierung der Verwaltung wurde fortgesetzt und brachte immer wieder neue komplexe Projekte mit sich, erforderte aber auch eine interne Koordination der Organe, insbesondere eine Aufteilung der Verantwortlichkeiten und eine Sensibilisierung. Parallel dazu haben die Pandemie und Cyberangriffe die Fragen des Schutzes der Personendaten wieder in den Vordergrund gerückt. Die Dringlichkeit der Durchführung bestimmter Bearbeitungen zwang die Verwaltung dazu, Datenbearbeitungsvorhaben schnell umzusetzen oder auszulagern. In diesem Zusammenhang arbeitete die Behörde pragmatisch, indem sie die Verwaltung begleitete und beriet, auf die Bedenken von Bürger/innen und Mitarbeitenden einging und eng mit den anderen Datenschutzbehörden des Bundes und der Kantone zusammenarbeitete.
Besondere Beachtung erforderten auch die Gesetzesrevisionen, da die Digitalisierung der Verwaltung natürlich eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur Folge hat. Mit der Verabschiedung des neuen eidgenössischen Datenschutzgesetzes und der Revision der dazugehörigen Verordnung konnte die Revision des kantonalen Rechts fortgesetzt werden.
Im Bereich Datenschutz hat die Arbeitsbelastung wieder stark zugenommen. Allerdings waren nicht nur zahlenmässig mehr Dossiers zu bearbeiten, sondern sie sind auch komplexer geworden und erfordern spezifische Kenntnisse bezogen auf verschiedene Akteure.
Mediation – administrative Integration
Im Bereich der Mediation für Verwaltungsangelegenheiten fand fast fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des kantonalen Ombudsgesetzes eine Revision des Gesetzes statt. Dabei ging es einerseits darum, die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten administrativ in die ÖDSMB zu integrieren. Zudem wurde die Bestimmung integriert, dass ein Mediationsverfahren nur mit dem Einverständnis der Parteien durchgeführt werden kann. Damit unterstreicht der Gesetzgeber klar, dass er keine Ombudstätigkeit, sondern eine Mediationsstelle will.
Bei der kantonalen Mediatorin gingen im Berichtsjahr 46 Anfragen ein, wovon sich 13 im Geltungsbereich des Gesetzes über die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten befanden. Die Anliegen der ratsuchenden Personen wiesen eine grosse Vielfalt auf: so trafen Fragen zu Verwaltungsabläufen und Gesetzesanwendungen ein, einige wandten sich an die kantonale Mediatorin, weil sie einen Entscheid der Kantonsverwaltung als ungerecht empfanden, anderen dauerte die Wartezeit auf einen Bescheid zu lange oder sie hatten bereits mehrere Male erfolglos versucht, eine Behörde telefonisch zu erreichen. Wieder andere verstanden nicht, was ihnen in einem Antwortschreiben genau gesagt werden wollte oder sie wünschten sich eine stärkere Zusammenarbeit von Behörden bei Querschnittsthemen.
Kommunikation – Aktualisierung der Website
Im Rahmen der Integration der Mediation für Verwaltungsangelegenheiten aktualisierte die Behörde mehrere Kommunikationsmittel, namentlich den Tätigkeitsbericht und die Website. Der Bereich der Mediation für Verwaltungsangelegenheiten auf der Website enthält auch Erklärungen in Leichter Sprache. Die Bereiche Transparenz und Datenschutz werden im Laufe des Jahres mit Erklärungen in Leichter Sprache ergänzt.