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Transparenz des Vorsorgekasse im Kanton Genf
25 März 2022 - 08H57
Das Bundesgericht hat in einem Urteil betreffend dem Kanton Genf entschieden, dass die Schweigepflicht im Sinne von Artikel 86 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sich dem Zugang zu amtlichen Dokumenten nicht widersetzt. Die Vorsorgekasse kann sich daher nicht auf diese Bestimmung berufen, um den Zugang zu einem amtlichen Dokument zu verweigern.
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 27.06.2023 - 14h09