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Transparenz des Vorsorgekasse im Kanton Genf
Das Bundesgericht hat in einem Urteil betreffend dem Kanton Genf entschieden, dass die Schweigepflicht im Sinne von Artikel 86 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sich dem Zugang zu amtlichen Dokumenten nicht widersetzt. Die Vorsorgekasse kann sich daher nicht auf diese Bestimmung berufen, um den Zugang zu einem amtlichen Dokument zu verweigern.
Veröffentlicht am 25. März 2022 - 08h57
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 27.06.2023 - 14h09