Transparenz
Nach den der Behörde bekanntgegebenen Zahlen sind 2015 bei den freiburgischen öffentlichen Organen 61 auf das InfoG basierende Zugangsgesuche eingereicht worden. In 41 Fällen bewilligten die öffentlichen Organe vollständigen Zugang, in 3 Fällen teilweisen Zugang. In 4 Fällen wurde der Zugang aufgeschoben, in 12 Fällen wurde er verweigert. 1 Zugangsgesuch wurde wieder zurückgezogen. Die meisten Gesuche betrafen erneut die Bereiche Landwirtschaft, Bauwesen und Umwelt.
Bei der Öffentlichkeitsbeauftragten gingen im letzten Jahr sieben Schlichtungsanträge ein. In drei Fällen erliess sie Empfehlungen, denen sich die betroffenen Gemeinden jeweils anschlossen. Dabei ging es in zwei Fällen um den Zugang zu Baubewilligungsdossiers und im dritten Fall um den Zugang zu den Belegen einzelner Posten einer Gemeinderechnung. Auch bei den der Transparenzbeauftragten unterbreiteten Einzelfällen waren Fragen zu Baubewilligungsdossiers das hauptsächliche Thema.
Die Arbeiten im Hinblick auf die Anpassung des InfoG an die Aarhus-Konvention konnten im Jahr 2015 planmässig weitergeführt werden. Nach der Vernehmlassung von zwei Varianten von April bis September gab der Staatsrat der Arbeitsgruppe mit Vertretern der betroffenen Direktionen und Dienste unter der Leitung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz im November den Auftrag, sich bei der Fortsetzung der Arbeiten auf die Hauptvariante zu konzentrieren. Der entsprechende Vorschlag wird dem Staatsrat im ersten Halbjahr 2016 unterbreitet.
Datenschutz
Im Bereich Datenschutz waren im Berichtsjahr 316 Dossiers in Bearbeitung. Davon betrafen 294 Anfragen und Auskünfte aus allen Bereichen des Datenschutzes; 22 Dossiers hatten im Speziellen Stellungnahmen zu Gesuchen um Zugriff auf Daten der kantonalen Informatikplattform sowie zu Bewilligungsgesuchen für Videoüberwachungsanlagen zum Gegenstand. Dabei zeigt sich, dass die Gesuche nach Videoüberwachungsgesetz weiterhin rückläufig sind; im Berichtsjahr gingen noch deren fünf ein.
Die Anfragen und Beratungen erstreckten sich wiederum über ein weites Themenspektrum. Die meisten Auskunftsbegehren und -anfragen stammten von kantonalen Ämtern und Gemeinden; aber auch immer mehr Privatpersonen erkundigen sich etwa über die Rechtmässigkeit der Weitergabe von bestimmten Personendaten durch ein öffentliches Organ oder über ihre Auskunftsrechte. Mehrere Anfragen betrafen ein Formular eines öffentlichen Organs, das für die Erneuerung der Parkvignette die Angabe der AHV-Nummer verlangte; auf die Intervention unserer Behörde wurde auf die Erhebung der Nummer verzichtet resp. diese gelöscht, sofern sie bereits erhoben worden war. Vermehrt betrafen die Anfragen den Arbeits- und Sozialversicherungsbereich.
Im Berichtsjahr feierte das Datenschutzgesetz sein 20-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass führte die Behörde ein halbtägiges Kolloquium durch. Nach einem historischen Rückblick wurde der Datenschutz in den Bereichen Schule und Gesundheit sowie in Zusammenhang mit E-Government diskutiert. Der Anlass stiess auf gutes Echo und fand Anklang.
Die Aufsichtsbehörde führt das ReFi, das Register der Datensammlungen, dessen Applikation im vergangenen Jahr aktualisiert wurde. Für 2016 sind Sensibilisierungen der Organe geplant mit dem Ziel, die Datensammlungen zu sichten, Änderungen in den gesetzlich vorgesehenen Angaben zu melden und fehlende Datensammlungen bei der Aufsichtsbehörde anzumelden.
Aktive Information
Die Behörde verfolgte auch 2015 eine Politik der aktiven Information, namentlich über ihre Website und Publikationen wie Newsletter und Medienmitteilungen. Speziell für die Gemeinden veröffentlichte die Behörde im Berichtsjahr einen Leitfaden zu Fragen rund um Datenschutz und Transparenz. Der bereits für den Bereich Datenschutz bestehende Ratgeber wurde entsprechend aktualisiert und ergänzt und soll den Gemeinden für konkrete Anwendungsfälle Informationen und Ratschläge liefern.