Transparenz
Die Arbeiten im Hinblick auf die Anpassung des InfoG an das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) konnten planmässig abgeschlossen werden. In einigen Bereichen ist das InfoG nicht nur für den Umweltbereich, sondern durchgehend angepasst worden. So wurde beispielsweise die zeitliche Limitierung, die bisher für Zugangsgesuche bestand, gestrichen. Für den Umweltbereich gelten spezielle Regeln des Zugangsrechts, die weiter gehen als diejenigen, die allgemein im InfoG vorgesehen sind.
Das angepasste Gesetz ist auf den 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Alle diesbezüglichen Publikationen wurden entsprechend aktualisiert und befinden sich auf der Website der Behörde. Die Anpassung der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten ist derzeit im Gang.
Im Bereich Mediation gingen bei der Transparenzbeauftragten im letzten Jahr sieben Anträge ein. In vier Fällen kam es zu Mediationsübereinkommen, in einem Fall erliess die Beauftragte eine Empfehlung. Wie in den Vorjahren nahmen auch 2016 regelmässig öffentliche Organe mit der Transparenzbeauftragten Kontakt auf, wenn sie sich mit einem Zugangsgesuch konfrontiert sahen. Häufig waren dabei Drittpersonen involviert und die öffentlichen Organe wollten sich nach dem notwendigen Vorgehen erkundigen. Zudem wurde die Transparenzbeauftragte auch häufiger von Medien kontaktiert, die sich erkundigten, ob gewisse Praktiken dem InfoG entsprächen.
Datenschutz
Im Bereich Datenschutz waren im Berichtsjahr 320 Dossiers in Bearbeitung. Diese Zahl ist gegenüber dem vergangenen Jahr stabil. Davon betrafen 285 Anfragen, Auskünfte, Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen sowie verschiedene Präsentationen den allgemeinen Bereich des Datenschutzes. Bei 18 Dossiers ging es um Zugriff auf Daten der kantonalen Informatikplattform und 17 Dossiers hatten vor allem Gesuche um Videoüberwachungsanlagen zum Gegenstand. Auch dieses Jahr zeigte sich, dass trotz Zunahme der Videoüberwachung generell die Gesuche um Bewilligung solcher weiterhin rückläufig sind.
Es ist festzustellen, dass in der kantonalen Verwaltung wie auch bei privaten Institutionen mit öffentlichen Aufgaben viele Informatikprojekte in Bearbeitung sind, die spezifische Kenntnisse verlangen und zusätzliche Ressourcen erfordern würden. Diese Projekte werfen komplexe Fragen zur Zulässigkeit der Datenverknüpfung, zur Verwendung von bereits vorhandenen Registern zu anderen Zwecken wie auch zum Umfang des Zugangs auf. Die Umsetzung hat sich neben den technischen Möglichkeiten auch an den gesetzlichen Vorgaben zu orientieren. Dies hatte zur Folge, dass die Kommission im Berichtsjahr gleich drei Empfehlungen zuhanden von Organen abgegeben hat, um eine Verletzung der Datenschutzvorschriften zu vermeiden. In einem Fall erhob die Kommission zusätzlich Beschwerde, um einen allfälligen Verlust des Rechtsweges zu vermeiden. In allen Fällen hat das öffentliche Organ Massnahmen getroffen oder eingeleitet.
Ein weiterer Schwerpunkt bildete die Aktualisierung des ReFi, des Registers der Datensammlungen, zu welcher die öffentlichen Organe mit ihrem Einsatz beigetragen haben. Daneben hatte die Behörde auch im Berichtsjahr wieder ein breites Spektrum von Themen zu bearbeiten, wie die Beispiele im Jahresbericht zeigen.
Aktive Information
Die Behörde verfolgte auch 2016 eine Politik der aktiven Information, namentlich über ihre Website und Publikationen im Newsletter und Medienmitteilungen. Der Leitfaden für Gemeinden zu Datenschutz und Transparenz wurde Ende 2016 aktualisiert und ergänzt.