Transparenz : Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit Windkraftanlagen
Die Beauftragte empfiehlt dem Amt für Energie, Zugang zu den klar definierten Dokumenten zu gewähren, die fehlenden «Identifikationsberichte» wiederzubeschaffen und Zugang zu den weiteren gefragten Dokumenten zu gewähren, die ohne unverhältnismässigen Arbeitsaufwand beschafft werden können.
Veröffentlicht am 22. Juni 2022 - 16h35 Archiviert
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 30.03.2024 - 03h42