Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit Aufsichtsbeschwerden
Die kantonale Transparenzbeauftragte empfiehlt dem Oberamt Saanebezirk, den Zugang zu den Dokumenten zu gewähren, sobald das Verfahren rund um die Aufsichtsbeschwerden abgeschlossen ist.
Veröffentlicht am 03. März 2020 - 12h03
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 01.04.2022 - 11h07