Empfehlung zu einem Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der als missbräuchlich eingestuft wird und mit einer unverhältnismäßigen Arbeitsbelastung verbunden wäre
Die kantonale Beauftragte für Transparenz konnte mit den ihr zur Verfügung stehenden Informationen nicht feststellen, ob ein Zugangsgesuch missbräuchlich ist und zudem einen unverhältnismässigen Arbeitsaufwand erfordert. Sie forderte die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt (KGV) auf, ihre Entscheidung genauer zu begründen. Andernfalls empfiehlt sie, den Zugang zu den angeforderten Dokumenten zu gewähren.
Veröffentlicht am 27. März 2020 - 12h10
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 01.04.2022 - 11h05