Vernehmlassung zum Gesetz und zur Verordnung zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen
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In seiner Sitzung vom 26. November 2019 hat der Staatsrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes und der Verordnung zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen genehmigt. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis 12. Februar 2020.
Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion
Letzte Änderung: 08.06.2020