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Wir empfehlen, dass Sie sich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Es wird Ihnen helfen zu bestimmen, was Sie tun müssen, um Ihre Datei vorzubereiten.
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Die notwendigen Informationen finden Sie auf dieser Seite.
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Die notwendigen Informationen finden Sie auf dieser Seite. ("Erstellen eines Dossiers")
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Baubewilligungsverfahren und Verfahren für ein Vorprüfungsgesuch beginnen, sobald die Gemeinde das Papierdossier erhalten hat.
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Nach der Übermittlung des Dossiers an die Gemeinde kann es nicht mehr geändert werden. Wenn Sie eine Änderung anbringen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Die Gemeinde wird dann entweder das Dossier zur Anpassung zurückschicken oder eine neue öffentliche Auflage verlangen.
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Wenden Sie sich bitte hierfür an die betroffene Gemeinde.
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Grundsätzlich gibt die Behörde ihren Entscheid auf elektronischem Weg bekannt.
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Gemäß Art. 110 RPBG ist der Bauherr (Gesuchsteller) oder der/die Verantwortliche für die Bauleitung verpflichtet, die Gemeinde über den Stand der Arbeiten zu informieren.
⚠ Nachdem Ihre Genehmigung bewilligt wurde, müssen Sie die Baubeaufsichtigung in FRIAC durchführen.
FAQ - Baubewilligung und Bewilligungen
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Auf dieser Seite finden Sie die verschiedenen Fragen und Antworten zum Thema Baubewilligung und Bewilligungen.
Herausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt
Letzte Änderung: 12.08.2022