Das Amt für Mobilität (MobA) prüft alle Baubewilligungsgesuche und auch die Baugesuche für die Detailerschliessung aus Sicht der Verkehrsinfrastrukturen und der Mobilität. Massgebend für diese Prüfungen sind die Gesetze, Weisungen, Reglemente und kommunalen Gesetzgebungen (Gemeindebaureglemente) sowie die einschlägigen Normen, insbesondere die Normen des VSS (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute).
Das MobA stellt namentlich sicher, dass:
- die Bauten die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes einhalten
- die Ein- und Ausfahrten sicher sind und den Normen entsprechen (Zweckmässigkeit, Ort, Sicht usw.)
- die Bauten zugänglich sind (Befahrbarkeit für Lastwagen, Parkplätze usw.)
- die Strassengeometrie adäquat ist (motorisierter Verkehr und Fussverkehr)
- die Auswirkungen auf das Strassennetz tragbar sind
- ein korrekt bemessenes Parkplatzangebot vorliegt (für Autos und Velos)