Hintergrund
Nachdem zahlreiche Anträge für Umfahrungsstrassen eingereicht worden waren, gab die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) eine Analyse von 26 Projekten in Auftrag. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Analyse beschloss der Staatsrat im Jahr 2014, Planungsstudien für die bestplatzierten Projekte durchzuführen. In der Folge unterbreitete er dem Grossen Rat ein Kreditbegehren für Studien und Landerwerbe für die Umfahrungsstrassenprojekte in Belfaux, Courtepin, Neyruz, Prez-vers-Noréaz und Romont. Der Grosse Rat fügte am 8. September 2016 die Umfahrungsstrassen von Givisiez (Verbindung zur A12) und Kerzers zum entsprechenden Dekret hinzu.
Arbeiten des Lenkungsausschusses «Priorisierung der 7 Umfahrungsstrassen»
Um den Kapazitäten im Kanton für die Verwirklichung der Projekte Rechnung zu tragen, wurde 2017 entschieden, ein Lenkungsausschuss (COPIL) zu ernennen und ihm die Aufgabe zu geben, eine zeitliche Priorisierung der 7 Umfahrungsstrassenprojekte vorzunehmen. Jedes Projekt wurde von den Mitgliedern des COPIL einzeln evaluiert (Benotung und Gewichtung der verschiedenen Kriterien); auf der Grundlage des Durchschnitts der Evaluationen hat das COPIL dann dem Staatsrat seine Empfehlung für die Prioritätenordnung unterbreitet.
Umfahrungsstrassen von Romont, Kerzers und Prez-vers-Noréaz
Auf der Grundlage der Empfehlungen des COPIL und unter Berücksichtigung der Bedingungen für die Verwirklichung der Umfahrungsstrassen (Grundstücke im Eigentum des Staats, bereits verwirklichte Güterzusammenlegungen, teilweise bereits bestehende Strasse usw.) und des regionalen Gleichgewichts beschloss der Staatsrat am 10. Dezember 2018, für folgende Projekte die Vorprojektstudien zu beginnen und bei Bedarf den Erwerb der nötigen Grundstücke einzuleiten:
- Romont: Der Nordabschnitt zwischen dem Kreisel Chavannes-sous-Romont und dem Kreisel La Parqueterie, der einem bereits bestehenden Trassee folgt, wird als erstes verwirklicht werden, weil dessen Verwirklichung relativ unkompliziert ist. Die Studien für den Südabschnitt zwischen dem Kreisel La Parqueterie und der Ausfahrt Nespresso werden in einer zweiten Phase durchgeführt.
- Kerzers: Die Umfahrungsstrasse ist eine Voraussetzung für den Betrieb einer im Sachplan Materialabbau (SaM) eingetragenen Kiesgrube und die Mehrheit der benötigten Grundstücke gehört bereits dem Staat.
- Prez-vers-Noréaz: Für diese Umfahrungsstrasse sprechen die Kosten für deren Verwirklichung, die Bedeutung dieser Achse, welche die beiden Autobahnen N1 und N2 verbindet, das Potenzial für eine rasche Realisierung sowie die Tatsache, dass die Grundstücke bereits im Eigentum des Staats sind.
Falls eines der Projekte im Rahmen des Verfahrens blockiert wird (Einsprachen), kann auf Vorschlag des COPIL die Vorprojektstudie für das nächstplatzierte Projekt lanciert werden.
Darüber hinaus beschloss der Staatsrat, die Planungsstudie für das Umfahrungsstrassenprojekt in Givisiez zusammen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) zu vertiefen, um insbesondere die Auswirkungen der Umfahrungsstrasse auf den Autobahnanschluss Freiburg-Süd/Zentrum und die Autobahn N12 genauer abzuklären.