Ziele
Der Mobilitätsplan für Unternehmen ist ein Managementtool zur Förderung von Alternativen zu Fahrten mit dem motorisierten Individualverkehr und dient zudem dazu, die Pendel- und Arbeitswege der Angestellten sowie andere Fahrten und Transporte eines Unternehmens, einer Behörde oder einer Betriebsstätte effizienter und nachhaltiger zu gestalten – unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer. Ziel ist es, für jede Situation die passende Mobilität anbieten zu können. Das kantonale Mobilitätsgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sieht einen solchen Plan für alle Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen mit mehr als 50 Angestellten vor.
Definition und Inhalt eines Mobilitätsplans
Ein Mobilitätsplan für Unternehmen besteht aus einem Bündel von Massnahmen, die die verschiedenen Aspekte der Mobilität im Zusammenhang mit den Aktivitäten eines Unternehmens zum Gegenstand haben. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Wege/Fahrten zu reduzieren und Anreize für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel im Pendler- und beruflichen Verkehr zu schaffen. Folgende Arten von Massnahmen sind denkbar:
- Förderung des öffentlichen Verkehrs: Information, vergünstigte Abonnemente, Anpassung der Einsatzpläne und Arbeitszeiten an den Fahrplan des öffentlichen Verkehrs usw.
- Förderung von Fahr- und Fahrzeuggemeinschaften: reservierte Parkfelder, Unterstützung bei der Bildung der Gemeinschaften, Bereitstellung von Firmenfahrzeugen usw.
- Förderung der sanften Mobilität: sichere Veloabstellplätze mit Überdachung, Umkleideräume und Duschen, Dienstvelos, Zuschüsse für den Kauf von Velos usw.
- Management ruhender Verkehr im Einklang mit anderen Massnahmen: Zuweisung der Parkfelder, Vignetten, Tarife, reservierte Parkfelder für Fahrgemeinschaften usw.
- Bewirtschaftung der Geschäftsfahrzeugflotte
- Information von Personal, Besuchern, Lieferanten usw.
Gesetzliche Verpflichtung (Mobilitätsgesetz)
Artikel 49 Abs. 1 des Mobilitätsgesetzes (MobG) vom 5. November 2022 (Inkrafttreten am 1. Januar 2023) legt Folgendes fest: «Jedes Unternehmen und jede öffentliche Verwaltung mit mehr als 50 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten während des ganzen Jahres) muss über einen Mobilitätsplan verfügen, um die von den Beschäftigten zurückgelegten Wege zu definieren und zu optimieren.» Der Mobilitätsplan für Unternehmen muss bei der Gemeinde eingereicht werden (Art. 49 Abs. 4 MobG).
Vorteile von Mobilitätsplänen für Unternehmen
Für die öffentliche Hand haben Mobilitätspläne folgende Vorteile. Sie:
- fördern die nachhaltige Mobilität und bekämpft die Klimaerwärmung;
- reduzieren der durch den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen wie Lärm und Schadstoffemissionen;
- verringern Staus;
- ermöglichen eine bessere Nutzung der Verkehrsnetze.
Für die Unternehmen haben Mobilitätspläne folgende Vorteile. Sie:
- verringern die Kosten für Parkplätze, Dienstfahrzeuge, Kilometergeld, Güterverkehr usw.;
- ermöglichen eine effizientere Nutzung von Parkplätzen und Firmenfahrzeugen;
- ermöglichen eine bessere Zugänglichkeit;
- steigern die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.
Für die Angestellten haben Mobilitätspläne folgende Vorteile. Sie:
- verringern den Zeitverlust (Staus, Parkplatzsuche);
- ermöglichen es, für jede Situation die passende Mobilitätslösung zu finden;
- tragen zur Gesundheit bei (sanfte Mobilität).
Verwirklichung eines Mobilitätsplans für Unternehmen
Bis ein Mobilitätsplan steht und im Alltag wirkt, müssen in der Regel mehrere Etappen durchlaufen werden:
- Definition der Probleme und Zielvorgaben
- Zustandsbewertung: Analyse des Mobilitätsverhaltens und der Bewirtschaftung
- Erstellung eines Konzepts
- Festlegung der Massnahmen
- Kommunikation und Umsetzung
- Überwachung und Evaluierung
Verschiedene Planungsbüros bieten ihre Dienste für die Erstellung von Mobilitätsplänen an und können Unternehmen und Institutionen bei der Umsetzung geeigneter Massnahmen unterstützen.
Internetplattformen bieten Umsetzungshilfen, listen Beispiele und Spezialisten auf:
Es gibt auch Leitfäden, die von Anbietern oder Behörden erstellt wurden:
- Agglomeration Freiburg: Leitfaden Mobilitätsplan für Unternehmen und Institutionen
- aargaumobil: Mobilität – Mobilitätsmanagement für Unternehmen
- So!Mobil (Kanton Solothurn): Checkliste Mobilität
- Kanton Wallis und Walliser Industrie- und Handelskammer: Leitfaden – Mobilitätsplan für Unternehmen