Die Verkehrsplanung bestimmt die Analyse, Beurteilung, Organisation und Koordination des Ausbaus der Verkehrsinfrastrukturen (Strassen, Trottoirs, Fusswege, Radwege, ÖV-Linien). Raumplanung und Verkehrsplanung stehen in einem engen Abhängigkeitsverhältnis.
Das Amt für Mobilität (MobA) ist für die Verkehrsplanung des Kantons zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erstellt es den kantonalen Verkehrsplan (KVP), sorgt für die Koordination des Verkehrs auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene und wirkt an dieser Koordination mit. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs ist das Amt auch für die Planung des Bahn- und Busangebots sowie für die Aufstellung der Fahrpläne zuständig.
Kantonale Verkehrsplan (KVP)
Der KVP dient dazu, die Verkehrspolitik im Kanton zu koordinieren und die Ziele des Mobilitätsgesetzes umzusetzen. Daneben wurden themenspezifische Sachpläne für den Velovekehr (Sachplan Velo) und die Anlagen der kombinierten Mobilität bei den Bahnhöfen im Kanton ausgearbeitet.
Der KVP bezweckt:
- Die Ziele der kantonalen Verkehrspolitik umzusetzen
- Die Kriterien zu bestimmen, die als Entscheidungsgrundlager für Verkehrsfragen dienen
- Die allgemeinen Massnahmen aufzuzeigen, mit denen die verkehrspolitischen Ziele erreicht werden können
Seine Ziele gründen auf der kantonalen Verkehrspolitik, die aus drei Ebenen besteht:
- das Mobilitätsgesetz (MobG)
- das Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG)
- der Kantonale Richtplan (KRP)
Der kantonale Richtplan legt die grundlegenden Vorgaben fest.
Regionale Planung
Die Region ist die Ebene zwischen Kanton und Gemeinden. Die Regionen müssen einen regionalen Richtplan erstellen (Art. 22a RPBG) und darin namentlich die Mobilität behandeln. Dabei können sie sich auf die Arbeitshilfe Regionalplanung des Bau- und Raumplanungsamts (BRPA) stützen. Die Mobilität ist zudem Bestandteil der Pläne der Agglomerationen Freiburg und Bulle (Mobul), der interkantonalen Agglomeration Rivelac und der Agglomeration Bern. Das Amt für Mobilität prüft die Mobilitätsaspekte dieser Pläne.
Das Amt für Mobilität plant das öffentliche Verkehrsangebot in Zusammenarbeit mit den Regionalgruppen nach Artikel 68 des Mobilitätsreglements (MobR).
Lokale Planung
Im Rahmen der Ortsplanung (OP) erstellen die Gemeinden die Strassenrichtpläne. Diese zeigen die bestehenden und projektierten Strassen- und Transportprojekte auf. Die Strassenrichtpläne müssen auf der KVP und auf die Regionalpläne abgestimmt werden. Das Amt für Mobilität (MobA) kontrolliert deren Konformität.
Die Arbeitshilfe für die Ortsplanung will den gewählten Gemeindevertretern, den Mitgliedern der Raumplanungskommission sowie den Raumplanerinnen und Raumplanern bei ihrer Arbeit an der raumplanerischen Gestaltung des Gemeindesgebiets eine Hilfe bieten. Sie soll ihnen bei der Ausarbeitung und der Umsetzung der Ortsplanung behilflich sein.