Bei der Planung wird deshalb das Busnetz stets an die Änderungen auf dem Bahnnetz (neuer Fahrplan, neue Haltestelle usw.) angepasst; denn für ein fugenlos ineinandergreifendes öffentliches Verkehrsnetz müssen die Anschlüsse sichergestellt sein.
Grundlage für die Planung des Grundangebots sind hauptsächlich das Nachfragepotenzial und die Analyse der Passagierströme. Auf den Linien mit einem geringeren Nachfragepotenzial hat der Schülertransport mit dem öffentlichen Verkehr eine besondere Bedeutung: Er trägt dazu bei, dass ein attraktives Angebot für die Pendlerinnen und Pendler unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes aufrechterhalten werden kann. Für die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs verlangt der Bund nämlich eine minimale Wirtschaftlichkeit (Bundesverordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs).
Die Planung des Busangebots ist auf kürzere Sicht ausgelegt als für das Bahnangebot, da sich der damit verbundene Infrastrukturausbau meist auf die Einrichtung von Haltestellen beschränkt.