Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Die finanziellen Beiträge an die Kosten der Investitionen und des Transportbetriebs werden gemäss Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 des Bundes (EBG) und kantonalem Mobilitätsgesetz (MobG) gewährt.
Regionaler Personenverkehr (RPV)
2024 finanzierte die öffentliche Hand den öffentlichen Regionalverkehr mit 113,2 Millionen Franken, davon trug der Kanton Freiburg 51,9 Millionen Franken (45%).
Die Gemeinden beteiligen sich zu 23,4 Millionen Franken (45%) an der vom Kanton Freiburg gewährten Betriebsabgeltung für den Regionalverkehr.
Lokaler Personenverkehr
2024 richtete die öffentliche Hand für den Betrieb der von einem Regionalverbund in Auftrag gegebenen Linien (Agglomeration Freiburg und Mobul) Beiträge in der Höhe von 37,1 Millionen Franken aus.
- Anteil des Staats: 21,3 Millionen Franken (57,5%)
- Anteil der regionalen Verkehrsverbünde: 15,8 Millionen Franken (42,5%)
Darlehen und Investitionen
Die Eisenbahninfrastruktur ist ab dem 1. Januar 2016 über den Bahninfrastrukturfonds (BIF), dessen Schaffung am 9. Februar 2014 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, finanziert. 2024 betrug der kantonale Beitrag zum BIF 21,3 Millionen Franken. Der Beitrag der Gemeinden zum kantonalen Anteil belief sich auf 2,9 Millionen Franken (13,78%).
Vom Kanton bezahlte finanzielle Mittel für den öffentlichen Verkehr (in Schweizer Franken)

