Bahninfrastrukturfonds (BIF)
Der Bahninfrastrukturfonds (BIF) ist mit folgenden Mitteln versorgt:
- Allgemeine Bundesmittel
- Kantonsbeiträge
- Ein Mehrwertsteuer-Promille
- Höchstens zwei Drittel des Reinertrags der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
- Zwei Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen (Begrenzung auf 3000 Franken des maximal zulässigen Abzugs für berufsbedingte Fahrkosten bei der direkten Bundessteuer)
Darüber hinaus werden dem BIF folgende Mittel befristet zugewiesen:
- ein zusätzliches Mehrwertsteuer-Promille (ab 2018 bis längstens 2030)
- neun Prozent des Reinertrages der zweckgebundenen Mineralölsteuer (bis zur vollständigen Rückzahlung der Bevorschussung des FinöV-Fonds)
Strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP)
Mit diesem Fonds werden der Unterhalt, die Erneuerung und Modernisierung sowie der weitere Ausbau der Eisenbahninfrastruktur finanziert. Die Ausbauprojekte sind im Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) des Bundes festgelegt und nach Dringlichkeit geordnet. Der erste Ausbauschritt im Umfang von rund 6,4 Milliarden Franken wurde vom Parlament verabschiedet und soll bis 2025 (STEP AS 2025) realisiert werden. Im Juni 2019 genehmigte das Parlament den Ausbauschritt 2035 (STEP AS 2035), der Investitionen in Höhe von 12,89 Milliarden Franken vorsieht.