Die Fahrplanverordnung vom 11. November 2009 des Bundes (FPV) regelt das Verfahren für die Aufstellung und Veröffentlichung der Fahrpläne für die regelmässigen, der Personenbeförderung dienenden Fahrten. Im Kanton Freiburg umfasst dieses Verfahren die folgenden Etappen:
- Die Unternehmen erstellen für die Linien des Fern- und Regionalverkehrs einen Fahrplanentwurf
- Das Amt für Mobilität gibt den Fahrplanentwurf in die öffentliche Vernehmlassung. Dies geschieht durch eine Mitteilung im Amtsblatt des Kantons Freiburg, eine Benachrichtigung der Gemeinden und eine Medienmitteilung.
- Im Rahmen dieser Vernehmlassung können alle interessierten Organe und Gruppen (Gemeinden, Regionalverbände, Schulverbände, Interessengemeinschaften usw.) sowie die Unternehmen und Privatpersonen Stellung zum Fahrplanentwurf nehmen
- Anschliessend beruft das MobA die Fahrplangruppe ein. Diese behandelt jedes während der Vernehmlassung formulierte Gesuch, nimmt dazu Stellung und beschliesst das weitere Vorgehen
- Am Ende dieses Verfahrens übermittelt das Amt den Transportunternehmen die Änderungsgesuche innerhalb der vom Bundesamt für Verkehr festgesetzten Fristen
- Die Fahrplanentwürfe werden im Prinzip alle zwei Jahre im Frühling in die Vernehmlassung gegeben