Das Bundesamt für Verkehr (BAV) entscheidet, gestützt auf das Gutachten des Amts für Mobilität (MobA), über die Erteilung von Bundeskonzessionen für die regelmässige, gewerbsmässige Personenbeförderung auf der Schiene, auf der Strasse und auf dem Wasser.
Die Bundesverordnung vom 4. November 2009 über die Personenbeförderung (VPB) und auf kantonaler Ebene das Mobilitätsreglement (MobR) vom 20.12.2022 (5.3 Kantonale Bewilligungen) regeln die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen für die regelmässige, gewerbsmässige Personenbeförderung auf Bundesebene.