Auf kantonaler Ebene wird der von den Schulen erzeugte Verkehr so weit wie möglich im Rahmen des Angebots der konzessionierten Transportunternehmen bewältigt; dieses wird vom Gemeinwesen finanziert. In einigen Regionen haben jedoch das Zusammentreffen mehrerer Schulen in einem Schulkreis, die Länge und die besondere Gefährlichkeit bestimmter Strecken und das Fehlen öffentlicher Verkehrsmittel haben, die Bereitstellung von Verkehrsmitteln für Schulkinder erforderlich gemacht.
Der Schülertransport ist bewilligungspflichtig: die Wahl des Fahrzeugs, die Ausbildung von Personen am Steuer, die Sicherheit während der Fahrt, der Versicherungsschutz und Weiteres werden einzeln geprüft.
Die Grundprinzipien
Nach der geltenden Schulordnung haben Schülerinnen un Schüler Anspruch auf kostenlose Beförderung, wenn sie im Primarschulalter mindestens 2,5 Kilometer und in der Orientierungsstufe mehr als 4 Kilometer bis zum Schulhaus zurücklegen müssen.
Wenn die Fahrt von zu Hause bis zum Schulhaus besonders gefährlich ist, muss der Transport für Schüler in der obligatorischen Schulzeit organisiert werden.
Es wird auch ein kostenloser Schultransport angeboten, der es den Schülern ermöglicht, an einen anderen Ort innerhalb oder außerhalb des Schulkreises zu reisen, wenn es die Umstände erfordern.
Wer ist verantwortlich?
Die Eltern sind für die Fahrten ihres Kindes zwischen Wohnung und Schule oder, wenn es einen Transport gibt, zwischen Wohnung und Betreuungsort (z.B. Bushaltestelle) verantwortlich.
Zusätzlich zu den zehn Minuten Betreuung vor und nach dem Unterricht durch die Lehrerschaft betreuen die Gemeinden die Primarschüler während der Wartezeiten an der Schule, wo ein Schülertransport durchgeführt wird.
Während des Transports stehen die Schüler unter der Verantwortung des jeweiligen Transportunternehmens und der Gemeinde.
Mémorandum - Déplacement des élèves
Das Amt für Mobilität ist für die Gewährung von kantonalen Bewilligungen für Schülertransporte (Art. 7 der Bundesverordnung vom 4. November 2009 über die Personenbeförderung) zuständig. Das Amt hat auch ein Memorandum über die Beförderung von Schülern in Zusammenarbeit mit dem Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (ASS) der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) sowie der Kantonspolizei (Verkehrserziehung) geschrieben.
Dieser Leitfaden "Schulkinder unterwegs" soll die lokalen Behörden (Gemeinden, Schulkommissionen usw.) bei der Planung der Schülertransporte unterstützen, indem er die Fragen zu Finanzierung, Versicherungen, Anforderungen an die Fahrzeugführerinnen und -führer und anderes behandelt.