Analyse von 26 Projekten
Angesichts der zahlreichen Anfragen für Umfahrungsstrassen gab die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) dem Amt für Mobilität (MobA) den Auftrag, 26 Projekte für Umfahrungsstrassen zu analysieren. Das MobA hat eine Methode ausgearbeitet, um die Kostenwirksamkeit dieser Projekte zu bestimmen und so den betroffenen Organen eine objektive Entscheidungshilfe zu Verfügung zu stellen.
Kriterien
Auf der Grundlage von 5 gewichteten Oberkriterien wurde der Gesamtnutzen bestimmt:
- Verbesserung des direkten Nutzens für die Strassenbenützerinnen und -benützer;
- Erhöhung der Verkehrssicherheit;
- Auswirkungen auf die Umwelt und Ressourcenverbrauch;
- Verbesserung der Lebensqualität in besiedeltem Gebiet;
- ökonomische Räume und Strukturen, die für die Wirtschaftsentwicklung nötig sind.
Dieser Gesamtnutzen wurde darauf zu den geschätzten jährlichen Kosten (Genauigkeit von ±20 %) in Beziehung gesetzt.
Kategorien
Die Projekte wurden in 4 Kategorien eingeteilt:
Kategorie I
- Hohe Kostenwirksamkeit auf den Horizont 2030
- Empfehlung: Detailstudie zur Verfeinerung der Prioritäten beginnen
Kategorie II
- Mittlere Kostenwirksamkeit auf den Horizont 2030
- Empfehlung: Langfristig erneut überprüfen (nach 2030) und mittelfristig Ortsdurchfahrt ausbauen.
Kategorie III
- Tiefe Kostenwirksamkeit auf den Horizont 2030
- Empfehlung: Bau der Umfahrungsstrasse verschieben und mittelfristig Ortsdurchfahrt ausbauen.
Kategorie IV
- Negative Kostenwirksamkeit auf den Horizont 2030
- Empfehlung: Auf Bau der Umfahrungsstrasse verzichten und mittelfristig Ortsdurchfahrt ausbauen.
Ergebnisse der Analyse
Priorisierung
Der Staatsrat beschloss 2014, dieser Studie Folge zu leisten und die Planungsstudien für die am höchsten eingestuften Projekte zu lancieren. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Studien beantragte er im Juni 2016 einen Verpflichtungskredit für Studien und Landerwerb für die Umfarhrungsstrassenenprojekte in Belfaux, Courtepin, Neyruz, Prez-vers-Noréaz und Romont. Der Grosse Rat verabschiedete im September 2016 das entsprechende Dekret, nachdem er die Umfahrungsstrassen von Givisiez und Kerzers hinzugefügt hatte.
Um den Kapazitäten im Kanton für die Verwirklichung der Projekte Rechnung zu tragen, wurde 2017 entschieden, ein Lenkungsausschuss (Comité de pilotage - COPIL) zu ernennen und ihm die Aufgabe zu übertragen, eine zeitliche Priorisierung der 7 Umfahrungsstrassenprojekte vorzunehmen.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des COPIL und unter Berücksichtigung der Bedingungen für die Verwirklichung der Umfahrungsstrassen (Grundstücke im Eigentum des Staats, bereits verwirklichte Güterzusammenlegungen, teilweise bereits bestehende Strasse usw.) und des regionalen und sprachlichen Gleichgewichts beschloss der Staatsrat am 10. Dezember 2018, für die Projekte in Romont, Kerzers und Prez-vers-Noréaz die Vorprojektstudien zu beginnen und bei Bedarf den Erwerb der nötigen Grundstücke einzuleiten.