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Wichtiges Update von FRIAC
Um das nächste Update auszurollen, wird die Anwendung zur Verwaltung von Baubewilligungen des Kantons Freiburg einige Tage lang nicht verfügbar sein.Lire le contenu -
Aktualisierung 2.25
Der FRIAC-Antrag wurde am 17.01.2023 aktualisiert.
Unten finden Sie die Datei mit der Beschreibung der vorgenommenen Änderungen der Anwendung.
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Letzte Frist für den Wechsel zu SwissID
Hintergrund
Ab dem 17. Januar 2022 ist die SwissID das neue Identifikationsmittel für den Zugang zu den verschiedenen Dienstleistungen des virtuellen Amtsschalters gewählt, einschliesslich FRIAC. Dies hat Konsequenzen für Personen, die eine Baubewilligung beantragen wollen oder beantragt haben (d.h. Privatpersonen).
Ab September 2022 werden Gesuchsteller/innen und Projektverfasser/innen, die ihr eGov-Konto noch nicht auf SwissID migriert haben, eine letzte E-Mail erhalten, in der sie aufgefordert werden, auf die neue Lösung umzusteigen. Nach Erhalt dieser Erinnerung wird eine Frist von 2 Monaten gesetzt. Konten, die innerhalb dieser Frist nicht migriert wurden, werden endgültig gelöscht.
Vorgehensweise
>> Bevor Sie die Überweisung tätigen, lesen Sie bitte unsere FAQ <<
⚠ Die Daten des eGov-Kontos können nicht mit mehreren SwissID-Konten verknüpft werden. Wir empfehlen Ihnen, das SwissID-Konto, das Sie verwenden möchten, sorgfältig auszuwählen.
Pressemitteilung
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Problem, das zu Verlangsamungen auf FRIAC führt
Wir haben Latenzprobleme mit der Anwendung festgestellt und arbeiten aktiv an der Lösung.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
EDIT 06.09.2022: Das Problem wurde behoben.
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Unterhaltsarbeiten (SwissID)
Vom 25.02.2022 um 22.00 Uhr bis zum 26.02.2022 um 08.00 Uhr, tätigt SwissID Unterhaltsarbeiten auf seinen Infrastrukturen. Während dieser Zeitspanne kann es sein, dass Sie beim Zugang zum virtuellen Schalter und FRIAC Schwierigkeiten haben werden. Für mehr Informationen begeben Sie sich zur folgenden Seite.
Es ist möglich, dass eine zweite Phase von Wartungsarbeiten vom 26.02.2022 um 22.00 Uhr bis zum 27.02.2022 um 08.00 Uhr stattfindet.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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SwissID - Neues elektronisches Identifikationsmittel
Hintergrund
Der Staat Freiburg hat SwissID als neues Identifikationsmittel für den Zugang zu den verschiedenen Dienstleistungen des virtuellen Amtsschalters gewählt. Dies hat somit Konsequenzen für die Benutzerinnen und Benutzer von FRIAC.
Zu befolgendes Vorgehen
Ab dem 17. Januar 2022 müssen die Benutzerinnen und Benutzer der Anwendung FRIAC, die bereits ein eGov-Konto haben, dieses auf die neue Lösung migrieren, indem sie den auf der untenstehenden Seite verfügbaren Hinweisen folgen:
>> Wir empfehlen Ihnen, unsere FAQs zu lesen, bevor Sie den Transfer durchführen <<
⚠ Die Daten des eGov-Kontos können nicht mit mehreren SwissID-Konten verknüpft werden. Wir empfehlen Ihnen, das SwissID-Konto, das Sie verwenden möchten, sorgfältig auszuwählen.
Pressemitteilung
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Aktualisierung 2.20
Der FRIAC-Antrag wurde am 23.11.2021 aktualisiert.
Unten finden Sie die Datei mit der Beschreibung der vorgenommenen Änderungen der Anwendung.
(Das Update 2.19 wurde direkt in das Update 2.20 integriert).
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Aktualisierung 2.18
Der FRIAC-Antrag wurde am 13.04.2021 aktualisiert.
Unten finden Sie die Datei mit der Beschreibung der vorgenommenen Änderungen der Anwendung.
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Aktualisierung 2.17
Der FRIAC-Antrag wurde am 15.09.2020 aktualisiert.
Unten finden Sie die Datei mit der Beschreibung der vorgenommenen Änderungen der Anwendung (nur auf französisch).
Release Note 2.17 (FR)
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Mitteilung in Zusammenhang mit dem COVID-19
Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren. Es ist immer noch möglich Baugesuche mittels FRIAC bei den Gemeinden einzureichen. Die Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren stehen gegenwärtig hingegen still.
Aufgrund der Maßnahmen, die gegen die Verbreitung des Coronavirus ergriffen wurden, wird die Bearbeitung der Anträge auf kommunaler/kantonaler Ebene wahrscheinlich verlangsamt werden. Dies gilt auch für die FRIAC-Unterstützung.
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Nichtverfügbarkeit der FRIAC-Anwendung - 25. Januar 2020
Aufgrund außergewöhnlicher Wartungsarbeiten ist die FRIAC-Anwendung am Samstag, dem 25. Januar 2020, von 8:00 bis 13:00 Uhr nicht verfügbar.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
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Die Anwendung FRIAC kommt in alle Freiburger Gemeinden
Die Webanwendung FRIAC (Fribourg – Autorisation de construire) ist am 3. Juni im ganzen Kanton Freiburg eingeführt worden, womit das Zeitalter der digitalen Baubewilligungsgesuche eingeläutet worden ist. Mit FRIAC kann die Behandlungsdauer verkürzt und die Qualität der Dossiers verbessert werden. Zudem können so die Transparenz und die Nachverfolgbarkeit während des gesamten Verfahrens erhöht werden. Die Anwendung FRIAC ist eine erste Etappe der kantonalen Digitalisierungsstrategie «Freiburg 4.0», die zu den Hauptprioritäten der Kantonsregierung für diese Legislaturperiode gehört.
Gestützt auf die Erfahrungen, die in den neun Pilotgemeinden Bulle, Châtel-Saint-Denis, Düdingen, Estavayer, Mont-Vully, Murten, Plaffeien, Romont und Treyvaux gemacht wurden, wurde die Anwendung in bestimmten Punkten angepasst. Aus Sicht der Gemeinden, Oberämter und staatlichen Dienststellen ist die Bilanz dieser Pilotphase insgesamt positiv. Laut ersten Statistiken sank die Behandlungsdauer der Dossiers – vom Eingang beim Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) bis zur Übermittlung an das zuständige Oberamt – in den Pilotgemeinden dank FRIAC: Der Anteil der Dossiers, die in innerhalb von weniger als 30 Tagen behandelt wurden, stieg von 5 % auf 11 % und der Anteil der Dossiers, deren Behandlungsdauer zwischen 30 und 60 Tagen betrug, stieg von 31 % auf 48 %.
Seit dem 3. Juni erfolgt die Eingabe und Behandlung der Dossiers elektronisch über die Anwendung FRIAC. Das heisst, seit diesem Zeitpunkt benutzen alle am Verfahren beteiligten Akteure – von den gesuchstellenden Personen über die Planer, Gemeinden und kantonalen Dienststellen bis zu den Oberämtern – die neue Anwendung. Dadurch kann namentlich die Bearbeitungsdauer der Dossiers verkürzt und deren Qualität verbessert werden; weiter können so die Transparenz und die Nachverfolgbarkeit während des gesamten Verfahrens erhöht werden. Mit FRIAC wissen die Gesuchsteller und die von ihnen beauftragten Büros dank der Website und dank Benachrichtigungen per E-Mail jederzeit, wo sich ihr Dossier gerade befindet. Um ihr Dossier online einreichen und verwalten zu können, müssen die gesuchstellenden Personen und die von ihnen beauftragten Büros als Erstes ein Konto über die Anwendung FRIAC eröffnen. Auf einer eigens dafür eingerichteten Website (www.fr.ch/friac) finden die interessierten Personen Informationen zu FRIAC, Antworten auf häufig gestellte Fragen, Anleitungen, Videos und Beispiele. Daneben steht auch eine Helpline (026 304 24 00) zur Verfügung.
FRIAC ist ein bedeutendes Projekt für den Kanton, die Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger und gehört zu den ersten Instrumenten, die im Rahmen von «Freiburg 4.0» – einem Schwerpunkt der Kantonsregierung für diese Legislaturperiode – eingeführt werden. Mit der Entwicklung des E-Government soll erreicht werden, dass die Verwaltung noch näher an den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Unternehmen ist.
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Die Pilotphase für die Anwendung FRIAC hat begonnen
Die Anwendung FRIAC (Fribourg - Autorisation de construire) wurde aufgeschaltet. Die Pilotphase mit 9 Gemeinden beginnt am 1. Februar. Diese Pilotphase wird es erlauben, die allenfalls nötigen Anpassungen vorzunehmen, bevor die Anwendung ab 2019 im ganzen Kanton zum Einsatz gelangt. Dank der elektronischen Verwaltung der Baubewilligungsgesuche kann die Bearbeitungsdauer der Dossiers verkürzt und deren Qualität verbessert werden. Zudem können so die Transparenz und die Nachverfolgbarkeit während des gesamten Verfahrens erhöht werden. Die Anwendung FRIAC ist eine erste Etappe der kantonalen Digitalisierungsstrategie "Freiburg 4.0", die zu den Hauptprioritäten der Kantonsregierung für diese Legislaturperiode gehört.
FRIAC ist ein bedeutendes Projekt für den Kanton, die Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger und gehört zu den ersten Instrumenten, die im Rahmen von "Freiburg 4.0" - einem Schwerpunkt der Kantonsregierung für diese Legislaturperiode - eingeführt werden. Mit der Entwicklung des E-Government soll erreicht werden, dass die Verwaltung noch näher an den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Unternehmen ist.
In Bulle, Châtel-Saint-Denis, Düdingen, Estavayer, Mont-Vully, Murten, Plaffeien, Romont und Treyvaux werden die Dossiers von nun an elektronisch über die Webanwendung FRIAC eingereicht und bearbeitet. Dadurch kann namentlich die Bearbeitungsdauer der Dossiers verkürzt und deren Qualität verbessert werden; weiter können so die Transparenz und die Nachverfolgbarkeit während des gesamten Verfahrens erhöht werden. Mit FRIAC wissen die Gesuchsteller und die von ihnen beauftragten Büros dank der Website und dank Benachrichtigungen per E-Mail jederzeit, wo sich ihr Dossier gerade befindet. Während der ersten beiden Monate der Pilotphase und somit bis am 31. März 2018 wird bei Bedarf weiterhin die Möglichkeit bestehen, Papierdossiers einzureichen.
Um ihr Dossier online einreichen und verwalten zu können, müssen die gesuchstellenden Personen und die von ihnen beauftragten Büros als Erstes ein Konto über die Anwendung FRIAC eröffnen. Auf einer eigens dafür eingerichteten Website (www.fr.ch/friac) finden die interessierten Personen Informationen zu FRIAC, Antworten auf häufig gestellte Fragen, Anleitungen, Videos und Beispiele. Daneben steht auch eine Helpline (026 304 24 44) zur Verfügung.
Die Pilotphase wird es erlauben, Erfahrungen zu sammeln und die allenfalls nötigen Anpassungen vorzunehmen, bevor FRIAC ab 2019 im ganzen Kanton zum Einsatz gelangt. Ab diesem Zeitpunkt werden alle am Verfahren beteiligten Akteure - von den gesuchstellenden Personen über die Planer, Gemeinden und kantonalen Dienststellen bis zu den Oberämtern - die neue Anwendung benutzen. Die Nutzung von FRIAC wird zudem auf die Erteilung der Bezugsbewilligung ausgeweitet werden. -
Der Gesetzesvorentwurf für eine elektronische Verwaltung der Baubewilligungen geht in die Vernehmlassung
Die elektronische Verwaltung der Baubewilligungen tritt in eine neue Phase: Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD), die Oberamtmännerkonferenz, der Freiburger Gemeindeverband (FGV), der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) und der Freiburgische Verband der Beauftragten des Baugewerbes (AFMC) entwickeln die Anwendung FRIAC (Fribourg - Autorisation de construire). FRIAC wird eine elektronische Verwaltung der Baubewilligungsgesuche im ordentlichen und vereinfachten Verfahren sowie der Vorprüfungsgesuche ermöglichen. Dies bedingt eine Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG). Der entsprechende Gesetzesvorentwurf ist ab heute bis zum 1. September 2016 in der öffentlichen Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird das Gesetz voraussichtlich im Februar 2017 beraten.
Mit FRIAC werden alle Dossiers elektronisch eingereicht und behandelt werden. Sämtliche Parteien - Gesuchsteller, Planer, Geometer, Gemeinden, staatliche Dienststellen und Oberämter - werden die neue Anwendung benutzen müssen. Dadurch können namentlich die Bearbeitungsdauer der Dossiers verkürzt, deren Qualität verbessert sowie die Transparenz und die Nachverfolgbarkeit während des gesamten Verfahrens erhöht werden.
Mit FRIAC werden die Gesuchsteller und die von ihnen beauftragten Büros über eine dafür eingerichtete Website und dank Benachrichtigungen per E-Mail jederzeit wissen, wo ihr Dossier gerade ist. Daneben wird eine Website zur Unterstützung der Benutzer (Fragen und Antworten, Hotline, Online-Kurse, Videos, Beispiele) eingerichtet werden.
Die Einführung von FRIAC bedingt eine Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG). Der entsprechende Gesetzesvorentwurf ist ab heute bis zum 1. September 2016 in der öffentlichen Vernehmlassung. Im Frühjahr 2017 wird das Gesetz dann vom Grossen Rat behandelt werden.
FRIAC wird etappenweise eingeführt: Im Sommer 2017 wird eine Pilotphase mit 10 Gemeinden (Freiburg, Treyvaux, Estavayer-le-Lac, Murten, Mont-Vully, Romont, Châtel-Saint-Denis, Bulle, Düdingen und Plaffeien) für die Baubewilligungsgesuche im ordentlichen und vereinfachten Verfahren sowie für die Vorprüfungsgesuche gestartet werden. Auf diese Weise werden die nötigen Anpassungen vorgenommen werden können, bevor FRIAC im Herbst 2017 in allen Freiburger Gemeinden eingeführt wird. Im Frühjahr 2018 wird die Computerisierung auf die Erteilung der Bezugsbewilligung ausgeweitet werden.
Entwicklung und Wartung der Anwendung werden vom Staat Freiburg getragen. FRIAC basiert auf der Plattform CAMAC, die erfolgreich von fünf Kantonen (Basel-Landschaft, Tessin, Uri, Waadt und Neuenburg) genutzt und von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) anerkannt wird.Datei(en):
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Eine Applikation, um die Behandlungsetappen des eigenen Baubewilligungsgesuchs verfolgen zu können
Ab dem 28. September kann die Behandlung des eigenen Baubewilligungsgesuchs vom Eingang beim Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) bis zur Übermittlung an das Oberamt über eine neue Applikation mitverfolgt werden. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können so über das von ihnen beauftragte Büro jederzeit wissen, in welchem Stadium und bei welcher Dienststelle sich ihr Gesuch befindet und wann die angehörten Dienststellen ihr Gutachten verfasst haben. Mit dieser Applikation können mit anderen Worten die Behandlungsetappen der Baubewilligungsgesuche auf einfache, wirksame und transparente Weise verfolgt werden. Die Applikation wird weiterentwickelt werden, um das Baubewilligungsverfahren vollständig zu computerisieren.
Beim Eingang eines Baubewilligungsgesuchs beim Staat erhält das beauftragte Architekturbüro eine Benachrichtigung mit den Angaben, die für den Zugang zum Dossier nötig sind. Das Architekturbüro kann diese Informationen an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller weiterleiten. Damit kann das eigene Dossier während der Prüfung durch die kantonalen Stellen verfolgt werden. Ausserdem wissen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller so, wann eine Dienststelle ihr Gutachten übermittelt hat. Das beauftragte Architekturbüro wird zudem eine E-Mail erhalten, wenn das BRPA das Dossier mit seinem Gesamtgutachten an das Oberamt weiterleitet. Der Inhalt und die Schlussfolgerung der von den Dienststellen erstellten Gutachten können hingegen nicht eingesehen werden.
Die neue Applikation wird ab dem 28. September für alle neuen Gesuche, die beim BRPA eingereicht werden, zur Verfügung stehen. Mit dieser Applikation können die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller sowie das von ihnen beauftragte Büro auf einfache, wirksame und transparente Weise den Stand ihres Gesuchs mitverfolgen.
Dies ist die erste Etappe der vollständigen Computerisierung des Baubewilligungsverfahrens, die mit der Weiterentwicklung der Applikation weiterverfolgt werden wird. Dabei werden auch die Vorschläge geprüft werden, die Anwalt Alexis Overney im Rahmen seines externen Mandats unterbreitet hat.
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Nachstehend finden sie die aktuellen Mitteilungen zum FRIAC.
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Herausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt
Letzte Änderung: 23.04.2024 - 18h36