Einleitung und Voraussetzungen
Hintergrund
Um sich im Rahmen der ständigen Nachführung der amtlichen Vermessung vergüten zu lassen, erfasst der Geometer seine Leistungen im HO33 (HO = Honorarordnung). Dieser legt die Kosten für jeden Vorgang fest. Der Geometer muss also ein Formular ausfüllen, das alle Positionen enthält und das Total berechnet.
Seit der Version 2.X.XX ermöglicht DSK2 dem Geometer, alle für die Erstellung des HO33 erforderlichen Positionen direkt in die Anwendung einzugeben.
Für die technischen (nicht-juristischen) Akten erhebt das VGA anschließend von der Person, deren Name im Verbal steht, die Gebühren für die Gebäudekatasterisierung gemäß Artikel 87, 88 des LMO (https://bdlf.fr.ch/app/de/texts_of_law/214.6.1) und der Verordnung zur Festlegung des Tarifs der Kosten für die Gebäudekatasterisierung (https://bdlf.fr.ch/app/de/texts_of_law/214.6.16).
Komponenten
Verwaltung HO33:
Ein erster Bildschirm ermöglicht die Verwaltung der HO33. Hier können Formulare nach bestimmten Kriterien gesucht werden.
Formular HO33:
Das Formular HO33 besteht aus einer Liste von Positionen, die die Leistungen des Geometers detailliert beschreiben.
Anhang HO33:
Der Anhang HO33ist die druckbare PDF-Version des Formulars HO33.
Funktionsweise
In der HO33-Ansicht erstellt der Geometer ein HO33-Formular. Dieses Formular ist direkt mit der Akte verknüpft.
Der Geometer füllt die Positionen mit den gewünschten Mengen aus. Im Fall der Materialisierung füllt er auch den Preis pro Einheit aus. Die Berechnungen werden während der Eingabe automatisch durchgeführt.
Sobald die Eingabe abgeschlossen ist, speichert der Geometer das Formular. Beim Speichern wird die Anlage HO33 generiert und mit dem Formular gespeichert. Sie kann sofort auf der Registerkarte HO33-Fakturierung der Akt eingesehen werden.
Der VGA (Sektor Konservierung) nimmt dann die technische Überprüfung vor. Er kontrolliert und korrigiert gegebenenfalls die vom Geometer vorgeschlagene Abrechnung. An diesem Punkt kann der VGA die Rechnung erstellen und die Hand geht zur Validierung zurück an den Geometer.
Für die Validierung werden die PDFs des Anhangs HO33und das PDF der Rechnung gemäß dem aktuellen Prozess mit Anmerkungen versehen. Beide PDFs werden dann als Anhang der Akt in die EDM kopiert. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, kann das Formular HO33 nicht mehr geändert werden.
Das Formular HO33 muss vom Geometer ausgefüllt worden sein, um die Akt in die VGA-Einreichung zu geben. Die Validierung des Formulars ist hingegen nicht erforderlich, um die Akt an das RF zu senden.
Wenn Sie die Akt auf einen früheren Status als "Validierung VGA" zurücksetzen, wird die Validierung des Formulars HO33 rückgängig gemacht und die entsprechenden PDF-Anlagen werden automatisch gelöscht.
Wenn das Formular über den Status "Validierung VGA" hinaus geändert werden muss, kann dies nur ein Administrator tun, vorausgesetzt, die Rechnung wurde nicht bereits freigegeben. Wenn das Formular für eine bereits freigegebene Rechnung geändert werden muss, muss die Rechnung zuerst gelöscht werden.