Beschreibung
Am 1. Januar 2018 ist die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) zur Einführung der Mehrwertabgabe in Kraft getreten. Diese Änderung sieht die Erhebung einer Abgabe von 20 % des Mehrwerts bei Ein- und Umzonungen vor. Die Abgabe wird auf Planungsmassnahmen bei Gesamtrevisionen und Änderungen der Ortsplanung, die ab dem 1. Januar 2018 durch die RUBD genehmigt worden sind, erhoben. Die von den Grundeigentümern erhobenen Beträge werden einen kantonalen Fonds speisen, der hauptsächlich zur Deckung der Entschädigungen aus materieller Enteignung durch die Gemeinden dient.
News
Aufgrund eines am 23. Juni 2020 angenommenen dringlichen Auftrags wurden alle Verfügungen über die Mehrwertabgabe suspendiert. Am selben Tag wurde eine parlamentarische Motion eingereicht, um die gesetzlichen Bestimmungen betreffend der Mehrwertabgabe im RPBG zu ändern. Ein Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes wurde im Frühling 2021 in die öffentlichen Vernehmlassung gegeben.
Die Besteuerungsverfahren werden nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung wieder aufgenommen.
Betroffene Eigentümer
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Grundstück der Mehrwertabgabe unterstellt ist, so ist folgender Vorgang zu beachten:
- Sie müssen ein schriftliches Gesuch an die Gemeinde, in der sich das betroffene Grundstück befindet, stellen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Postadresse oder idealerweise Ihre E-Mail-Adresse angeben.
- Die Gemeinde lädt das nachstehend verfügbare Formular herunter und füllt es aus. Anschliessend sendet sie dieses zusammen mit den Anhängen an Sie zurück.
- Nach Erhalt dieses Formulars, konsultieren Sie bitte die erläuternde Bemerkung.
- Wenn Sie anhand der Informationen in den beiden Dokumenten nicht feststellen können, ob das Grundstück der Mehrwertabgabe unterliegt, können Sie das Formular (inklusiv den Anhängen) an das BRPA per E-Mail an seca.plusvalue@fr.ch senden, um eine diesbezügliche Antwort zu erhalten.
Dokumente
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Kontakt
E-mail: seca.plusvalue@fr.ch