An seiner Sitzung vom 17. März 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die Aufhebung der Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken um einen Monat auf den 31. März 2023 vorzuziehen. Das ist ein Monat früher als gemäss Verordnung vorgesehen. Dies aufgrund der Einschätzung, dass die Stromversorgungslage derzeit stabil und weniger angespannt ist als zu Beginn des Winters. Die vorzeitige Ausserkraftsetzung der Verordnung reduziert die negativen Auswirkungen auf die Ökologie der Gewässer und kommt insbesondere Fischarten wie der Äsche und der Nase zugute, die üblicherweise zwischen März und April zu ihren Laichplätzen wandern.
Die Anlage Magere Au-Ölberg in der Stadt Freiburg konnte ihre Stromproduktion ab dem 25. November 2022 erhöhen, indem die Restwassermenge unterhalb der Staumauer von 4 000 l/s auf 3 100 l/s reduziert wurde. Ab dem 1. April 2023 wird die Restwassermenge unterhalb der Staumauer Magere Au wieder auf 4 000 l/s erhöht (Restwassermenge gemäss Konzession). Darüber hinaus wird der Fischabstieg der Staumauer Magere Au wieder in Betrieb genommen, der vorübergehend aufgehoben wurde, um den Grossteil des mit der Reduzierung der Restwassermenge erzielten Energiegewinns zu ermöglichen.
Der Staat Freiburg hatte zudem Groupe E die Genehmigung erteilt, die Turbinenleistung des Kraftwerks Hauterive unter bestimmten Bedingungen von 75 m3/s auf 88 m3/s zu erhöhen. Infolge des Bundesratsbeschlusses vom 17. März 2023 wird diese Genehmigung per 31. März 2023 aufgehoben. Allerdings konnte die Erhöhung der Turbinenleistung nicht stattfinden, da die hydrologischen Voraussetzungen dafür (Zufluss in den Greyerzersee > 75 m3/s und sehr hoher Wasserstand – 676.50 m ü. M.) während des Winters nicht gegeben waren.