Der Betreiber darf bis auf Weiteres keine Grünabfälle mehr annehmen. Die Aufhebung der Suspendierung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Standort die gesetzlichen Vorschriften einhalten muss.
Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Grünabfälle zur Kompostieranlage "Le Péchau" brachten, müssen andere Wege im Kanton Freiburg oder in der Umgebung nutzen.