Das vorliegende Projekt integriert die neuen Vollzugsbedingungen der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung (LRV) welche am 1. Juni 2018 in Kraft getreten sind. Es handelt sich hierbei vor allem um die Kontrollen der kleinen (< 70 kW) Holzfeuerungen.
Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung werden die als amtliche Kontrolleurinnen und Kontrolleure eingesetzte Kaminfegerinnen und Kaminfeger die rund 4000 kleinen Holzfeuerungen im Kanton auf die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und Vorgaben der LRV überprüfen. Eine Holzheizung, welche die Grenzwerte einhält, stösst namentlich deutlich weniger gesundheits- und umweltschädigenden Feinstaub aus.
Die Verordnung ersetzt den Beschluss vom 18. März 1986 betreffend die obligatorische Kontrolle gewisser Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen. Dabei wurden der existierende Inhalt und das generelle Vorgehen der Kontrollen nicht verändert. Um die Verordnung lesbar zu gestalten und die verwendeten Begriffe zu definieren und zudem die Anerkennung der Kaminfeger und im speziellen der für Feuerungen spezialisierten Unternehmung oder Person zu klären, wurde eine neue kantonale Richtlinie durch das Amt für Umwelt erarbeitet.
Der Vorentwurf der Verordnung war vom 22.März bis 03.Mai 2021 in einer eingeschränkten externen Vernehmlassung in französischer Sprache. Nun liegen alle Dokumente auch in deutscher Sprache vor.
Mehr dazu
> Verordnung über die obligatorische Kontrolle der Feuerungsanlagen (KFAV)
Dokumente
- Durchführung der amtlichen Kontrolle von Feuerungsanlagen – Kantonale Richtlinie (PDF, 361.97k)
- Verordnung über die obligatorische Kontrolle der Feuerungsanlagen (KFAV) - Vernehmlassungsbericht (August 2021) (PDF, 564.61k)
- Verordnung über die obligatorische Kontrolle der Feuerungsanlagen (KFAV) - Erläuternder Bericht (August 2021) (PDF, 148.79k)