In den heutigen ARA werden die Mikroverunreinigungen nicht oder nur teilweise zurückgehalten. Entsprechend gelangen ständig unzählige chemische Verbindungen in die Gewässer. Diese Stoffe können jedoch bereits in tiefen Konzentrationen negativ auf Wasserlebewesen einwirken oder die Gewässer als Ressourcen für die Trinkwassergewinnung belasten. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer und seine Ausführungsverordnung verlangen deshalb von den ARA einer bestimmten Grösse und/oder mit einem gewissen Einfluss auf den Vorfluter und die Trinkwasserreserven, dass sie Massnahmen zur Elimination der Mikroverunreinigungen treffen.
Im Kanton Freiburg begann die Ausarbeitung einer kantonalen Strategie zur Elimination der Mikroverunreinigungen im Jahr 2010. Dabei wurden der Gesamtzustand der 25 bestehenden Kläranlagen, das Potenzial von Zusammenschlüssen sowie die Auswirkungen auf die Fliessgewässer beurteilt.
Anschluss von 90% der Bevölkerung an eine ARA mit einer Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen
Die vom AfU ausgearbeitete Planung berücksichtigt die Projekte zur Regionalisierung der ARA, die derzeit diskutiert werden, sowie die Gewässerbewirtschaftung auf Ebene des Einzugsgebiets. Bis 2040 soll laut Planung Folgendes erreicht werden:
- 8 ARA werden aufgerüstet, um die Mikroverunreinigungen zu eliminieren.
- 13 ARA werden an eine Freiburger oder Waadtländer ARA mit einer Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen angeschlossen.
- 2 ARA bleiben ohne Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen und 1 ARA wird an eine solche Anlage angeschlossen.
- Es werden Studien für den Anschluss einer weiteren ARA realisiert.
Nach der Umsetzung dieser Massnahmen werden rund 90% der Freiburger Bevölkerung an eine ARA angeschlossen sein, die mit einer Reinigungsstufe zur Elimination der Mikroverunreinigungen ausgestattet ist.
Die Gesamtkosten für diese Arbeiten werden auf 89 Millionen Franken geschätzt, wovon 66 Millionen Franken vom Bund abgegolten werden. Diese Kostenschätzung umfasst einzig die Massnahmen zur Elimination der Mikroverunreinigungen. Allfällige Erneuerungen und Erweiterungen sowie Projekte zur Regionalisierung der Abwasserreinigung sind darin nicht enthalten.
Die nächsten Schritte
Die Planung wird in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht dem Bundesamt für Umwelt vorgelegt werden.
In den kommenden Monaten werden in Zusammenarbeit mit den Oberämtern mehrere Informationssitzungen in den Bezirken für die Gemeinden und Abwasserverbände abgehalten werden.
Die kantonale Planung zur Elimination der Mikroverunreinigungen ist provisorisch und wird regelmässig aktualisiert. Sie wird namentlich aufgrund der Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung des kantonalen Richtplans, der unter anderem auch die Projekte für die Regionalisierung der ARA behandeln wird, angepasst werden.
Die Planung steht auf der Website http://www.fr.ch/eau/files/pdf92/planification_micropolluants_de.pdf zur Verfügung
Situation im Jahr 2040 mit den vorgesehenen Massnahmen (Regionalisierung, Elimination der Mikroverunreinigungen), sowie Anteil im Vorfluter des bezüglich organische Spurenstoffe ungereinigten Abwassers (Modellierung)