Die Verordnung gibt einen umfassenden Überblick über die kantonalen und kommunalen Zuständigkeiten im Bereich des Lärmschutzes, insbesondere betreffend Raumplanung, öffentliche Gaststätten und öffentliche Ruhe.
Neu präzisiert sie zudem die Zuständigkeiten in Bezug auf den Schutz der Besucherinnen und Besucher öffentlicher Gaststätten und Veranstaltungen vor gehörschädigendem Lärm. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, lautet der Titel der Verordnung neu «Lärmschutz- und Schallverordnung (LSSV)».
Der Vorentwurf der Verordnung war vom 29. Juni bis 30. September 2020 in der Vernehmlassung.