Publikumsumfragen an zwei grossen Schweizer Messen (Olma und Muba) zeigten, dass sich viele Menschen vom Lärm der Nachtschwärmer in ihrer Nachtruhe gestört fühlen. Eine Umfrage bei allen Schweizer Gemeinden brachte ein ähnliches Resultat. Auf die Frage mit welchen Lärmproblemen die Gemeinden hauptsächlich konfrontiert sind, folgte auf den Verkehrslärm an zweiter Stelle direkt der Lärm, der im Zusammenhang mit Gastronomiebetrieben, Eventlokalen, Kinos, Theater, öffentlichen Veranstaltungen usw. entsteht. Deshalb wird am "Tag gegen Lärm" unter dem Motto "Gemeinsam mit Respekt und Toleranz" diese Lärmproblematik ins Zentrum gerückt.
Keine Grenzwerte
Zur Beurteilung von Verkehrsanlagen gibt es zahlenmässig festgelegte Belastungsgrenzwerte. Die Lärmschutzverordnung kennt aber keine Grenzwerte für Gaststättenlärm und Lärm durch menschliches Verhalten in der Gartenwirtschaft oder bei der Ankunft und beim Verlassen der Lokalität. Der Unternehmer ist für einen angemessenen Lärmpegel in und ausserhalb seines Betriebs verantwortlich. Zum Lärm von Gaststätten gehören unter anderem die Immissionen durch Musik, das Verhalten der Gäste, Aufräumarbeiten des Personals, Parkplatzlärm sowie auch der entstehende Verkehrslärm.
Nachtschwärmer: Was tun?
Gerade Menschen in Feierlaune verursachen Lärm, das lässt sich häufig zwar nicht ganz verhindern - aber stark vermindern. Auf die Problematik sensibilisierte Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmer sowie allgemeine Rücksichtnahme sind der Schlüssel zu weniger Lärmklagen.
Berücksichtigen die Nachtschwärmer die folgenden Vorgaben, kann die Nachbarschaft ruhig schlafen:
- Nachtruhezeiten respektieren: Lärm zwischen 22 und 6 Uhr stört besonders.
- Beim Rauchen vor der Tür und beim Verlassen des Lokals die Unterhaltungslautstärke anpassen.
- Lärmige Aktivitäten, wie das Abspielen von Film und Musik, sollen während der Ruhezeiten drinnen stattfinden.
- Parkplatz- und Verkehrslärm beim Heimgehen auf ein Minimum reduzieren: Motorgeheul, quietschende Reifen, das Zuschlagen von Autotüren, Sound bei offenem Fenster und Hupkonzerte unterlassen.
- Beim Warten auf den öffentlichen Verkehr und auf dem Heimweg zu Fuss die Unterhaltungslautstärke anpassen.
Gastronomiebetriebe: Was tun?
Einerseits will man die eigenen Gäste ja nicht vergraulen, andererseits ist man auch auf den Goodwill der Nachbarschaft angewiesen. Betreiber von Restaurants, Gartenbeizen, Kinos, Eventlokalen usw. sind verschiedentlich mit Lärmklagen aus der Nachbarschaft konfrontiert. Mit einfachen Massnahmen kann die Lärmproblematik eingedämmt werden, damit die Nachtschwärmer entspannt feiern können und die Nachbarschaft weniger gestört wird:
- Nachbarschaftsklagen ernstnehmen.
- Zusammen mit den Betroffenen Lösungen suchen.
- Die Gäste sensibilisieren und informieren. Dazu hat die Trägerschaft "Tag gegen Lärm" zusammen mit GastroSuisse attraktives Informationsmaterial zusammengestellt: Bierdeckel und Plakate. Gastronomiebetriebe können unter www.gastrosuisse.ch Bierdeckel und Plakate zur Kampagne kostenlos beziehen.
- Die Mitarbeitenden bzgl. Lärmschutz schulen.
- Den Lärmpegel freiwillig überwachen.
- Türen und Fenster ab 22 Uhr schliessen.
- Automatische Türschliesser einbauen und Schallschutzschleusen bei Türen.
- Standort für Parkplätze optimal wählen.
- Öffnungszeiten anpassen.
Gemeinden: Was tun?
Die Gemeinden stehen vor der grossen Herausforderung gleichzeitig ruhige Wohnlagen und attraktive Freizeitangebote bereitzustellen. Gerade im urbanen Raum ist eine Vermischung dieser beiden Nutzungsarten immer häufiger - was zu Problemen führt.
Lösungsansätze können nur in der Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und den Betroffenen gefunden werden. Eine Patentlösung gibt es nicht, da die Rahmenbedingungen und die verfolgten Ziele bei der Lärmbekämpfung von Gemeinde zu Gemeinde und von Situation zu Situation unterschiedlich sind.
Massnahmen können in folgenden Bereichen ansetzen:
- Umsichtige Raum- und Zonenplanung
- Ausarbeiten von Strategien, Leitbildern, Konzepten
- Umsetzen von Normen und Regeln im Bewilligungsverfahren
- Ansprechpersonen definieren
- Einbezug Verursacher und Betroffene
- Information und Kommunikation
Unter www.laerm.ch/massnahmen-gemeinden finden Sie Beispiele aus Schweizer Städten und Gemeinden zu den genannten Massnahmen.
Die offizielle Seite zum Tag gegen Lärm mit Hintergrundinformationen: www.laerm.ch
Hintergrund Tag gegen Lärm
1996 wurde der "International Noise Awareness Day" von der New Yorker "League for the Hard of Hearing" ins Leben gerufen. 2005 nahm die Schweiz auf Initiative des Cercle Bruit, der Schweizerischen Gesellschaft für Akustik, der Lärmliga Schweiz und der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz zum ersten Mal aktiv an diesem Aktionstag teil. Unterstützt wird die Trägerschaft vom Bundesamt für Umwelt BAFU und vom Bundesamt für Gesundheit BAG. Mit der Teilnahme am Aktionstag setzte sich die Trägerschaft das Ziel, den "Tag gegen Lärm" in der Schweiz zu verankern und jedes Jahr eine andere Facette der Lärmproblematik in den Vordergrund zu stellen.