Staatsrat Romain Collaud, Direktor für Sicherheit, Justiz und Sport, und Staatsratspräsident Jean-François Steiert, Direktor für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt, haben das Vorhaben am Freitag der Öffentlichkeit präsentiert. Sie betonten dabei, dass der Ausbau von Bellechasse die Situation im Strafvollzug im Kanton erheblich verbessern werde. Er bringe nicht nur zeitgemässe Bedingungen für Insassen und Angestellte, sondern trage auch zur Sicherheit der Bevölkerung bei.
Volksabstimmung voraussichtlich 2025
Das Projekt umfasst den Bau des neuen Zentralgefängnisses für die Untersuchungshaft und eines Gebäudes für den Strafvollzug in Halbgefangenschaft und mit Arbeitsexternat sowie die nötige Erweiterung der Küche und des Parkplatzes. Das 1893 eröffnete Zentralgefängnis in der Freiburger Altstadt ist veraltet und kann den Anforderungen an die Sicherheit und einen zeitgemässen Strafvollzug nicht mehr gerecht werden. Nach Abschluss dieses Projekts wird es an den Standort Bellechasse verlegt werden können.
Für das Vorhaben beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 53 Millionen Franken. Weil der Betrag über der Schwelle von 1 Prozent der Gesamtausgaben der letzten Staatsrechnung liegt, wird die Freiburger Bevölkerung darüber abstimmen, voraussichtlich noch in diesem Jahr.
Das Projekt folgt einem straffen Zeitplan. Vorbehaltlich der Debatte im Grossen Rat und des Ausgangs der Volksabstimmung ist der Beginn der Bauarbeiten für Anfang 2026 vorgesehen und dürften etwa zweieinhalb Jahre dauern. Gemäss aktueller Planung und vorbehältlich aller Rechtsmittel und der damit verbundenen Verfahren könnte die Inbetriebnahme der neuen Gebäude frühestens im Sommer 2028 und der Umzug des Zentralgefängnisses im Herbst 2028 erfolgen.