Eine neue Richtlinie, die von der RIMU eingeführt wurde, soll zu einem beispielhaften Vorgehen im Bereich Energie und nachhaltiges Bauen für den gesamten Immobilienbestand des Staates führen.
Die Immobilienstrategie 2022-2035 des Staates hat insbesondere zum Ziel, die Entwicklung von Bau- und Renovierungsprojekten nach dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) sowie die Anwendung anspruchsvoller Standards in Bezug auf die Energieleistung zu gewährleisten. Die jetzt von der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) ausgearbeitete Weisung gewährleistet die Umsetzung dieser beiden Ziele. Diese Richtlinie über die Nachhaltigkeit von Staatsgebäuden zielt somit auf Folgendes ab:
> Die Einhaltung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Schweiz, wobei das Gebäude an seinem Standort betrachtet wird;
> eine Entscheidfindung, welche die ganze Lebensdauer eines Gebäudes im Blick hat;
> Gebäude, die komfortabel, gesund und zugänglich sind und deren Betriebskosten kurz-, mittel- und langfristig geplant und kontrolliert werden können;
> Gebäude, die wenig Ressourcen verbrauchen, wenig Treibhausgase ausstossen und Raum für die Natur lassen.
Die Richtlinie gilt für Neubau-, Umbau- und Sanierungsprojekte von staatlichen Gebäuden, basierend auf einem umfassenden Konstruktionsansatz. Somit ist ihre Anwendung für die Direktionen, die Staatskanzlei, die Anstalten, die untergeordneten Verwaltungseinheiten sowie die angegliederten Einheiten obligatorisch, mit Ausnahme einiger genau definierter Objekte.