Die Immobilienstrategie formuliert die Vision des Staatsrats für den Immobilienbestand des Kantons und legt strategische Ziele für seine Bau-, Instandhaltungs- und Kaufvorhaben fest. Sie dient als Leitfaden für alle Dienststellen des Staats und für das Hochbauamt (HBA). Es handelt sich nicht um eine Liste von Kriterien, anhand derer entschieden wird, ob ein bestimmtes Projekt durchgeführt wird oder nicht. Vielmehr werden strategische Achsen vorgeschlagen, die bei Entscheidungen betreffend den Immobilienbestand des Staats zu beachten sind.
Mit der neuen Strategie verfügt der Staatsrat über ein Instrument, das es ihm ermöglicht, die Entwicklung dieses Schlüsselsektors kohärenter zu steuern und den wirtschaftlichen, ökologischen und praktischen Anforderungen gerecht zu werden, denen sich der Staat Freiburg bei der Verwaltung seiner Gebäude stellen muss. Sie bietet dem Staat eine Gesamtübersicht über seinen Immobilienbestand – fast 700 Immobilien – und über die Art und Weise, wie er diesen zu verwalten gedenkt, und damit eine Entscheidungsgrundlage, die über das einzelne Projekt hinausgeht. Die Strategie ermöglicht es ihm zudem, sich mit den neuen Arbeitsmethoden der Staatsangestellten weiterzuentwickeln und eine moderne und dynamische Verwaltung der Gebäude zu fördern, für die er zuständig ist.
Die Vision steht in Einklang mit den vom Kanton geförderten Nachhaltigkeitszielen: Die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung – Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt – bilden die Grundlage für alle Aspekte der Immobilienstrategie des Kantons. Bei der Planung, dem Bau, dem Unterhalt und dem Betrieb von Gebäuden müssen die Anforderungen des Projekts mit denen der nachhaltigen Entwicklung in Einklang gebracht werden, namentlich durch die Anwendung des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS).
Mit dieser klaren Strategie kann der Staatsrat als Immobilienbesitzer und Bauherr mit gutem Beispiel vorangehen und den gesamten Bausektor inspirieren. Ziel ist es, die Position des Kantons zu stärken und seine Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen im Immobilien- und Bausektor besser wahrzunehmen.
Neue Verordnung
Die Strategie wurde vom Staatsrat zusammen mit einer darauf abgestimmten neuen Verordnung verabschiedet, welche die beiden bisher geltenden Rechtsgrundlagen in diesem Bereich, die Verordnung vom 23. Februar 2010 über die vorgängige Bedarfsabklärung bei grossen Immobilienund Mietvorhaben (SGF 122.28.32) und das Reglement vom 7. November 1978 über die staatlichen Baukommissionen (SGF 122.92.12), ersetzt. Diese beiden Erlasse waren unvollständig und veraltet.
Die neue Verordnung über die bedeutenden Immobilienvorhaben des Staates und über die Kommission für die Bewertung der Immobilienvorhaben des Staates (ImmoV) klärt nun die Rollen aller Beteiligten. Dem HBA bietet sie eine zeitgemässe Rechtsgrundlage, die es ihm erlaubt, (Gross-)Projekte optimal zu führen, um den Anforderungen der benutzenden Ämter gerecht zu werden. Auch sollen die neuen Rechtsgrundlagen es erlauben, die steigende Zahl der eingehenden Anträge besser zu bewältigen und die Kosten besser zu kontrollieren. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Das HBA steht zudem seit Anfang 2021 unter neuer Führung. Die zweiköpfige Leitung hat das Amt inzwischen entlang der Logik der Projektentwicklung und der SIA-Phasen umstrukturiert. Dies soll es namentlich erlauben, die Ressourcen konsequent auf die Aufgabenerfüllung auszurichten.