Der vom Bund beschlossene Stillstand der Fristen in Planungs- und Baubewilligungsverfahren, die entweder in einem Gesetz festgelegt sind (z. B. Fristen für öffentliche Auflagen) oder behördlich bzw. gerichtlich angeordnet wurden (z. B. Fristen für Stellungnahmen zu Einsprachen oder Beschwerden), endete am 19. April 2020. Um den Fortgang der Planungsverfahren zu gewährleisten und gleichzeitig das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Einsichtnahme in die Dokumente sowie die Einhaltung der vom Bund zur Bekämpfung von Covid-19 empfohlenen Gesundheitsmassnahmen zu garantieren, passt die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) das Verfahren für die Konsultation der Dokumente an.
Die Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, beim Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) die Orts- und Detailbebauungspläne einzusehen, deren Auflage von der RUBD im Amtsblatt publiziert wurde. Voraussetzung ist jedoch eine vorgängige Anmeldung per Telefon (026 305 36 13) oder per E-Mail (seca@fr.ch). Weiter ist die Konsultation auf maximal zwei Stunden pro Dossier und höchstens 5 Anwesende pro Termin beschränkt.
Diese Vorgehensweise schützt die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Staatsangestellten, weil sie es erlaubt, die vom Bund im Kampf gegen das Coronavirus empfohlenen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.