Mit dem seit einiger Zeit bereits punktuell angewendeten und nun formell verankerten Standard namens FriBURO wird sichergestellt, dass die Arbeitsumgebungen den aktuellen Anforderungen jeder Tätigkeit genügen und auf die verschiedenen Aufgaben zugeschnitten sind. Der Standard erleichtert mit einem modularen und flexiblen Raumkonzept den Austausch und das mobile Arbeiten. Die Arbeitsplätze werden nach Tätigkeiten eingeteilt und nicht namentlich zugewiesen.
Der Beschluss des Staatsrats legt die Basis für ein standardisiertes Vorgehen für alle Immobilienprojekte des Staats Freiburg. Die Umsetzung, die in der Zentralverwaltung Schritt für Schritt entsprechend der Projektplanung des Hochbauamtes, im Rahmen des ordentlichen Budgets und auf Antrag der jeweiligen Verwaltungseinheit erfolgt, wird begleitet von einer ständigen Arbeitsgruppe. Ihr gehört je ein Vertreter des Hochbauamtes, des Amtes für Personal und Organisation und des Amtes für Informatik und Telekommunikation an.
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