Weshalb sollten Texte geschlechtergerecht formuliert werden? Durch die geschlechtergerechte Sprache können beide Geschlechter in Texten und mündlichen Formulierungen angemessen berücksichtigt werden. Wenn wir davon ausgehen, dass die Sprache der Spiegel unserer Gesellschaft ist, muss sie den Wunsch zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern widerspiegeln.
Aber wie kann das gelingen? Nichts einfacher als das! Die von der Staatskanzlei und dem Amt für Gesetzgebung erarbeiteten Empfehlungen zur sprachlichen Gleichstellung von Frauen und Männern formulieren einfach zu befolgende Empfehlungen, die seit 1998 für alle Texte des Staats Freiburg gelten.
Für das geschlechtergerechte Formulieren stehen in der deutschen Sprache verschiedene sprachliche Mittel zur Verfügung. Hier sollen die wichtigeren Formen angesprochen werden. Da nur bei der Paarform beide Geschlechter explizit genannt werden, sollte diese Form vorrangig verwendet werden. Die anderen Formen (Punkt 2) werden v. a. dann eingesetzt, wenn ein Text durch eine Häufung von Paarformen überladen würde bzw. die Funktion einer Person im Vordergrund steht.
1. PAARFORMEN
- Reihenfolge: Die weibliche Form wird zuerst genannt (im Französischen ist es umgekehrt)
- Allgemein werden Paarformen ausgeschrieben
- Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
- die Bürgerinnen und Bürger;
- die oder der Vorgesetzte (gesplittete Pronomen und Artikel);
- Spezialfall: der Oberamtmann: die weibliche Form müsste eigentlich Oberamtfrau heissen, ist jedoch nicht gebräuchlich -> beide Formen werden ersetzt durch Oberamtsperson.
- Ausnahmsweise können Kurzformen eingesetzt werden bei
- Auslassung eines gemeinsamen Bestandteils
- die Praktikumslehrerinnen und –lehrer
- Tabellen, Stellenanzeigen, Formularen (Abtrennung durch Schrägstriche)
- ein/e Berater/in (s. Anmerkung A);
- Ingenieur/innen.
- Auslassung eines gemeinsamen Bestandteils
- Paarformen sind zu vermeiden, wenn
- ein Text viele Personenbezeichnungen enthält;
- eine juristische Person gemeint ist.
Anmerkung A: Wissenschaftliche/r Berater/in wäre beispielsweise falsch, da der Bezug nicht stimmt. Korrekt müsste es heissen: Eine wissenschaftliche Beraterin und/oder ein wissenschaftlicher Berater.
2. GESCHLECHTSABSTRAKTE und GESCHLECHTSNEUTRALE Bezeichnungen
- Geschlechtsabstrakte Formen
- das Mitglied, die Person, die Lehrkraft
- Geschlechtsneutrale Formen
- die Mitglieder des Grossen Rates
Geschlechtsneutrale Formen können u. a. durch substantivierte Adjektive (die Ältesten), substantivierte Partizipien I (die Mitarbeitenden) und substantivierte Partizipien II (die Stimmberechtigten) gebildet werden.
Weitere mögliche Formen: Kollektivbezeichnungen (das Stimmvolk), Umschreibungen (herausgegeben von), Umformulierungen (ärztlicher Rat), direkte Anrede (Bitte beachten Sie) bzw. Bildung eines Relativsatzes (alle, die unterrichten).
3. NICHT ERLAUBT sind
- Legaldefinitionen wie «Die in diesem Erlass verwendeten Berufs-, Amts-, Funktions- und Gradbezeichnungen gelten gleichermassen für das weibliche wie das männliche Geschlecht».
- Generalklauseln wie «Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Text nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint».
- Fräulein (-> wird ersetzt durch Frau)
- Binnen-I, Binnen-Doppelpunkt, Gendersternchen, Gendergap usw. (statt MitarbeiterInnen, Mitarbeiter:innen, Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter_innen wird die Mitarbeitenden bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet)
Durch die Anwendung dieser Prinzipien tragen Sie dazu bei, die Sprache von Sexismus zu befreien und ermöglichen es Frauen und Männern gleichermassen, sich beim Lesen eines Dokuments oder beim Hören einer Rede angesprochen zu fühlen.
Und zu guter Letzt, wenn Sie Ihr Wörterbuch studieren oder die nächsten Seiten Ihres Blogs schreiben, denken Sie stets an die Schutzempfehlungen der kantonalen Behörden.
Verwendete und weiterführende Literatur
- Weisungen des Staatsrats - Sprachliche Gleichbehandlung, Kanton Freiburg
- Empfehlungen der Staatskanzlei – Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann
- Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung, Bundeskanzlei
- Leitfaden zu einer gendergerechten Berichterstattung in den Medien, SSM
Nachrichtenreihen zur Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeit in Zeiten von Corona
- Nachhaltigkeit von meinem Balkon aus
- Nachhaltigkeit in meiner Gemeinde