Seit der Veröffentlichung des ersten Bauhandbuchs im Jahr 2011 haben sich wichtige Änderungen im Bereich des öffentlichen Baurechts ergeben. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Auslegung der in der Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) definierten Normen und vor allem der kantonsweite Einsatz der Anwendung zur Verwaltung von Baugesuchen (FRIAC). Es war daher an der Zeit, dieses Dokument zu überarbeiten, das nun auf der Website des Staates Freiburg verfügbar ist (https://www.fr.ch/de/raum-planung-und-bau/baubewilligung-und-bewilligungen/bauhandbuch).
Der Inhalt dieses neuen Handbuchs ist jetzt aktualisiert, besser strukturiert und interaktiver. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die detaillierte Darstellung der verschiedenen Phasen des Verfahrens gelegt. Das Handbuch enthält auch die RUBD-Richtlinien zum Mindestinhalt von Gesuchen, die nach kantonalem Recht verbindlich sind. In diese Neuauflage sind die Ergebnisse eines Workshops eingeflossen, der Ende 2019 stattfand. Dabei haben alle Beteiligten ihre Erwartungen an das Verfahren und die Anwendung der Bauvorschriften formulieren können.
Das Handbuch wird entsprechend der Entwicklung der rechtlichen und regulatorischen Grundlagen, der Rechtsprechung und der Praxis regelmässig aktualisiert. Es ist ausschliesslich online verfügbar. Diese Lösung schont Ressourcen, entsprechend dem Ziel der Nachhaltigkeit, das sich der Kanton Freiburg gesetzt hat.