Die Online-Plattform Kompass21 ist eine Entscheidungshilfe und dient dazu, Projekte unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung zu verbessern. Die überarbeitete Version enthält insbesondere ein Modul zur Projektleitung und ‑governance sowie revidierte, vereinfachte und erweiterte Kriterien.
Die nachhaltige Entwicklung, die in der Agenda 2030 formalisiert wurde, ist Teil der strategischen Ziele vieler Kantone. Zur Unterstützung von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und Projektträgerinnen- und träger haben die Kantone Freiburg, Wallis und Waadt Kompass21 entwickelt und aktualisiert. Dieses Instrument wird den verschiedenen Interessengruppen wie öffentlichen Verwaltungen, Institutionen, Privatunternehmen und Verbänden kostenlos zur Verfügung gestellt. Es soll die Governance und die Nachhaltigkeit von Projekten stärken, indem es deren Beurteilung anhand verschiedener Kriterien ermöglicht sowie eine rasche Erstellung eines Profils mit den Stärken und Schwächen eines Projekts unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit erlaubt.
Mit Kompass21 kann jede Art von Projekt in sämtlichen Phasen evaluiert werden: während der Ausarbeitung, um die Ausrichtung und den Rahmen zu bestimmen; während der Umsetzung, um es zu verbessern und zu optimieren; nach Projektende, um die konkreten Wirkungen zu überprüfen; und auch während der Entscheidungsfindung zur Begründung der Vorschläge. Die neue Version des Instruments bietet zudem die Möglichkeit, eine vereinfachte und schnelle Bewertung durchzuführen.
Kompass21 erfordert keine spezifischen Vorkenntnisse in Nachhaltigkeit. Eine hohe Vertrautheit mit dem Projekt ist indessen unerlässlich, um es sinnvoll bewerten zu können.
Kompass21 ist ein allgemeines Werkzeug, das die bestehenden fachspezifischen Werkzeuge im Bereich der Nachhaltigkeit ergänzt, aber nicht ersetzt. Es ist auf Deutsch und Französisch verfügbar und wird auf nationaler Ebene anerkannt.
Im Kanton Freiburg gilt, dass die Botschaften, welche die Gesetzes- und Dekretsentwürfe begleiten, über die Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung informieren müssen (Art. 197 des Grossratsgesetzes). Entsprechend unterzieht der Staatsrat seit Mai 2012 die Mehrheit seiner Gesetzes- und Dekretsentwürfe einer Nachhaltigkeitsbeurteilung, insbesondere mit Kompass21.