Seit 2008 ist der Bund Eigentümer der Nationalstrassen. Seitdem delegiert er den Betrieb der Nationalstrassen an Gebietseinheiten auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen. So wird der Betrieb der Nationalstrassen auf dem Gebiet der Kantone Freiburg, Genf und Waadt seit 2008 durch die Gebietseinheit II sichergestellt, in der die drei Kantone im Rahmen einer Vereinbarung partnerschaftlich zusammenarbeiten. Der Bund verlangt nun eine bessere Nutzung der Synergiemöglichkeiten, eine vereinte und starke Direktion sowie Kostenoptimierungen.
Mit der Einrichtung einer selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts können diese Vorgaben erfüllt werden. Diese Organisationsform, die für interkantonale öffentliche Institutionen eine oft gewählte Form ist, verleiht der Gebietseinheit II eine juristische und finanzielle Autonomie, die eine Stärkung der interkantonalen Synergien für ein leistungsfähiges und sicheres Nationalstrassennetz erlaubt. Die neue Anstalt wird alle Geräte und Fahrzeuge unter einem Dach vereinen.
Sie wird auch die rund 180 Mitarbeitenden der Gebietseinheit II übernehmen. Diese Mitarbeitenden werden bei ihrer jeweiligen Kantonsverwaltung angestellt bleiben, jedoch unter der Leitung einer gemeinsamen Führung der drei Kantone arbeiten. Die Garantie, dass sich nichts am Angestelltenverhältnis ändert, ist eine Voraussetzung für die politische Machbarkeit des Projekts. Alle Stellen bleiben erhalten und die Anstellungsverhältnisse und Ruhestandbedingungen gelten unverändert.
Die Regierungen der Kantone Freiburg, Genf und Waadt haben einen Entwurf für die neue interkantonale Vereinbarung angenommen, der einer interparlamentarischen Kommission, in der die drei betroffenen Kantonsparlamente vertreten sind, zur Prüfung unterbreitet werden wird. Laut Zeitplan soll das parlamentarische Verfahren bis Ende 2018 abgeschlossen sein, sodass die neue Struktur am 1. Januar 2019 ihren Betrieb aufnehmen kann.
Die Gebietseinheit II verfügt über 8 Werkhöfe, die auf dem Gebiet der drei Kantone verteilt sind, und betreibt 302 km Nationalstrassen. Dies entspricht 1/6 des gesamten Nationalstrassennetzes, womit die Gebietseinheit II die grösste ist. Sie garantiert in einer der dynamischsten Regionen der Schweiz für die Verkehrsteilnehmenden einen reibungslosen und sicheren Betrieb der Nationalstrassen. Hierfür stellt sie den Betrieb (Winterdienst, Unterhalt der Grünflächen, Reinigung, Unterhalt der elektromechanischen Einrichtungen wie Kameras, Beleuchtung, Lüftung usw.), den Unterhalt und die Wartung der technischen Anlagen sowie die temporäre Signalisation sicher. Der bauliche Unterhalt (Sanierung von Kunstbauten, Erneuerung des Strassenbelags usw.) fällt hingegen in den Kompetenzbereich des Bundesamts für Strassen.
Einrichtung einer selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts für ein leistungsfähiges und zuverlässiges Netz
Um die Vorgaben des Bundes zu erfüllen und sich an ein Umfeld anzupassen, das sich in einem steten Wandel befindet, haben die Regierungen der Kantone Freiburg, Genf und Waadt beschlossen, ihrem jeweiligen Parlament die Einrichtung einer selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts für den Betrieb der Nationalstrassen auf dem Gebiet dieser drei Kantone vorzuschlagen. Dadurch sollen die Governance und die interkantonalen Synergien gestärkt werden, um den Benützerinnen und Benützern des immer dichter werdenden Nationalstrassennetzes hochwertige Leistungen bieten zu können.
Veröffentlicht am 04. Juli 2018 - 13h31
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Herausgegeben von Tiefbauamt
Letzte Änderung: 10.06.2020 - 18h30