Die beiden Freiburger AP4 wurden vom Bund positiv aufgenommen und gemäss Evaluationsbericht des ARE wird eine Bundesbeteiligung von 35% vorgeschlagen. Die Agglomeration Freiburg kann mit 39.12 Mio. Franken, Mobul mit 12.67 Mio. Franken Bundessubventionen rechnen. Vorausgesetzt bleibt die Genehmigung durch den Bundesrat und das eidgenössische Parlament im Herbst 2023. Die Umsetzung der AP1-3 schreiten weiter voran. Der Rekurs gegen das Agglomerationsgesetz wurde am 24.8.2022 vom Bundesgericht abgewiesen und die Transformationsarbeiten der Agglomerationsstrukturen können nun vorangehen. Eine Zusammenarbeit von vier Sensler Gemeinden mit der Agglomeration Bern ist aufgegleist und im Vivisbachbezirk haben 5 Gemeinden zusammen mit ihren Partnern von Rivelac den Studienauftrag für ein AP5 in Auftrag gegeben.
Wichtige Ereignisse
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Neues Agglomerationsgesetz und neue Agglomerationsstrukturen
Die Revision des AggG bedeutet, dass die institutionellen Agglomerationen abgeschafft werden. Insbesondere die Agglomeration Freiburg muss sich damit eine neue rechtliche Struktur in Form eines Gemeindeverbandes geben. Ein Ziel dabei ist auch die Agglomerationsperimeter zu erweitern und näher an die Definition des beitragsberechtigen Perimeter des Bundes zu führen. Dafür hat der Staatsrat zunächst eine Konsultation bei den betroffenen Gemeinden durchgeführt. Anschliessend im September 2022 einen provisorischen Perimeter ein weiters Mal in Konsultation gegeben und anfangs 2023 hat der Staatsrat den kantonalen Perimeter der neuen Agglomerationen festgelegt, der neu 22 Gemeinden (Freiburg) resp. 9 Gemeinden (Bulle) umfasst. Die Gemeinden in diesem Perimeter haben anschliessend zwei Jahre Zeit (bis Ende 2024) einen neuen Gemeindeverband zu gründen oder im Falle von Mobul diesen anzupassen. Dieser Prozess wird von den zuständigen Oberämtern geführt und eng vom Kanton begleitet werden.
Bundesperimeter der Agglomerationen
Aufgrund der parlamentarischen Motion 20.3008 wurde auf Bundesebene die Reglementierung der betragsberechtigen Gemeinden des Bundesperimeters überarbeitet. Bis anhin wurden diese Perimeter ausschliesslich aufgrund statistischer Kriterien ermittelt. Neu sollen auch territoriale Aspekte einfliessen und die Kantone und Agglomerationen könnten beim Bund bis zum 1. März 2022 Anträge für punktuelle Anpassungen stellen. Ziel dabei ist gewisse Lücken der beitragsberechtigen Perimeter zu schliessen, wo dies aus territorialen Gründen Sinn macht. Der Kanton Freiburg hat beantragt folgende Gemeinden neu in den Bundesperimeter aufzunehmen: Granges (Agglomeration Rivelac), Gruyères (Mobul), St. Ursen, Pierrafortscha, Chénens (Agglomeration Freiburg) und Ueberstorf (Agglomeration Bern). All diese Anträge wurden vom ARE gutgeheissen und in die Verordnung des Programms Agglomerationsverkehr (PAVV) integriert.
Zusammenarbeit mit der Agglomeration Bern
Es fanden Gespräche mit den Berner Behörden statt, um eine zukünftige Zusammenarbeit von vier Sensler Gemeinden am Agglomerationsprogramm von Bern anzustreben. Diese Zusammenarbeit soll auf vertraglicher Basis geregelt werden und die entsprechenden Verträge zwischen den beiden Kantonen sowie zwischen dem Kanton und den vier betroffenen Gemeinden wurden vorbereitet. Die vier Gemeinden müssen anfangs 2023 ihre definitive Zusage für eine Teilnahme beim AP Bern noch bestätigen.
Zusammenarbeit mit der Agglomeration Rivelac
Im Vivisbachbezirk sind die Vorbereitungsarbeiten für die neue Agglomeration Rivelac ebenfalls im Gang. Es fanden Treffen mit den Waadtländer Behörden statt. Die Statuten und die Rechtsform stehen noch nicht fest, doch haben die 5 Freiburger und 14 Waadtländer Gemeinden einen Auftrag erteilt, um die Vorbereitungsarbeiten für ein AP5 von Rivelac zu lancieren.
Umsetzung der ersten drei Generationen von Agglomerationsprogrammen
Die Arbeiten an verschiedenen Massnahmen der ersten drei Generationen von AP gingen weiter voran. So konnte beispielsweise mit dem Bau der Unterführung Dorte-Verte in Villars-sur-Glâne begonnen werden, einem wichtigen Teilstück der Transagglo oder die erste Velostation des Kantons im Bahnhof Bulle konnte eröffnet werden.
Tripartite Konferenz und Bundespolitik zu Agglomerationsfragen
Der Staatsrat Jean-François Steiert präsidiert seit 2021 die Tripartite Konferenz, welche die raumwirksamen Politiken der drei Staatsebenen behandelt. Dazu existiert ebenfalls eine technische Arbeitsgruppe, die das politische Gremium unterstützt und an welcher der Koordinator der Agglomerationen teilnimmt und ab Ende 2021 auch deren Vorsitz übernommen hat. In diesem Zusammenhang tagten verschiedene Arbeitsgruppen. Insbesondere wurde eine Arbeitsgruppe AggloLab ins Leben gerufen, bei der es um die Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik des Bundes geht. Eine weitere beschäftigt sich mit der Zukunft des Raumkonzeptes Schweiz. Des Weiteren fanden diverse Austauschplattformen zwischen Bund-Kantonen im Bereich der Agglomerationspolitik statt.
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Bundessubventionen
Die beiden Freiburger AP4 wurden vom ARE akzeptiert und gemäss Evaluationsbericht wird eine Bundesbeteiligung von 35 % vorgeschlagen. Fast alle vorgeschlagenen A-Massnahmen wurden dabei berücksichtigt. Die Agglomeration Freiburg kann somit mit Bundesbeiträgen in Höhe von 43,08 Millionen Franken rechnen, Mobul mit 15,22 Millionen Franken, sofern der Bundesrat und das eidgenössische Parlament zustimmen.
Kantonale Unterstützung
Aufgrund des neuen Agglomerationsgesetz (AggG), das am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt wurde und gegen welches am 24. August 2022 ein Rekurs vom Bundegericht abgewiesen wurde, konnten die beiden Agglomerationen bei der Erarbeitung ihrer AP4 mit 30% der Erarbeitungskosten unterstützt werden. Die Agglomeration Freiburg erhielt dabei einen Betrag von 216'505 Franken und Mobul 93'110 Franken.
Bezüglich des Dekrets über die Investitionshilfe für die regionalen Transportverbände (2020-2023, Kostendach von 8 Mio. Franken) wurden 2021 rund 1.36 Mio. Franken an Unterstützung an die beiden Agglomerationen (die gleichzeitig die regionalen Transportverbände bilden) zugesprochen. Es sind dies rund 1.24 Mio. an Mobul und rund 120’250 Franken an die Agglo Freiburg. Davon wurden gemäss Subventionsgesetz maximal 80% bereits ausbezahlt, die restlichen 20% werden erst nach Abschluss dieser Projekte beglichen.
Am 25. Juni 2021 hat der Grossrat ein Dekret zur Finanzierung der Transagglo/Grüne Verbindung über 15.6 Mio. verabschiedet. Die Agglomeration Freiburg erhält so für ihre Transagglo 9.31 Mio., Mobul 6.54 Mio. Franken für die Grüne Verbindung. Eine erste Tranche von rund 3.4 Mio. Franken konnte an Mobul ausbezahlt werden.
Kennzahlen
Insgesamt wurden 2022 6 Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bund (5 für die Agglomeration Freiburg und 1 für Mobul) unterzeichnet mit versprochenen Bundessubventionen von über 2.5 Mio. Franken (rund 1.9 Mio. für die Agglo Freiburg und rund 0.65 Mio. für Mobul). Weitere Vereinbarungen sind in Vorbereitung.
kantonale Investitionshilfen 2022. Davon wurden gemäss Subventionsgesetz maximal 80% bereits ausbezahlt, die restlichen 20% werden erst nach Abschluss dieser Projekte beglichen.
Unterstützung für die AP4. Basierend auf dem Agglomerationsgesetz (AggG) wurde die beiden Agglomerationen für Erarbeitung der beiden AP4 mit je 30% an den Erarbeitungskosten unterstützt. Die Agglomeration Freiburg erhielt dabei einen Betrag von 216'505 Franken und Mobul 93'110 Franken.
Bundessubventionen vereinbart. Bisher wurden mit den verschiedenen Agglomerationsprogrammen vom Bund Finanzierungsvereinbarungen über total 30.86mio unterzeichnet. Davon betreffen total 12.64mio die Agglomeration Freiburg und 18.22mio für Mobul. Erst ein kleiner Teil davon wurde bereits ausbezahlt, die Subventionen fliessen erst nach der Schlussabrechnung der vereinbarten Massnahmen.