Der strategische Teil und der Teil Siedlung waren bereits am 1. Mai 2019 vom Bundesrat genehmigt worden, sodass der Kanton Freiburg ab diesem Datum die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) erfüllte.
Heute Morgen genehmigte der Bundesrat die restlichen 20 Themen des Kapitels Siedlung und Ausstattung, die 10 Themen des Kapitels Mobilität, die 11 Themen des Kapitels Ländlicher und natürlicher Raum und die 14 Themen des Kapitels Umwelt. Darüber hinaus genehmigte er auch 48 Projektblätter mit ihrem jeweiligen Koordinationsstand.
Alle Inhalte zum Bereich Energie sind vom Bundesrat genehmigt worden; dazu gehören insbesondere das Thema Windenergie und die Projektblätter zu den Windenergie-Standorten. Das Projektblatt zum Windenergie-Standort Schwyberg behält, wie vom Staatsrat gefordert, den Koordinationsstand «Zwischenergebnis».
Die Volkswirtschaftsdirektion wird demnächst eine Medienkonferenz zum Thema Windenergie durchführen.
Der Bund verlangt jedoch einige Änderungen am Richtplan des Kantons Freiburg und bringt Vorbehalte gegenüber gewissen Projekten an. So hat er namentlich das Projektblatt P0301 Biomassenzentrum und Energiepark Galmiz nicht genehmigt. Der Bundesrat ist nämlich der Auffassung, dass die heutige Kompostierungsanlage materiell nicht mit dem RPG konform ist und dass der geplante Ausbau zum Biomassezentrum und Energiepark die Nichtkonformität weiter verschärfen würde.
Weiter hat der Bundesrat den Koordinationsstand des Projektblatts P0512 Ausbau des Papiliorama von «Festsetzung» auf «Vororientierung» geändert und den Inhalt des Projektblatts nicht genehmigt. Dieser Entscheid bedeutet, dass ein Ausbauprojekt für das Papiliorama weiterhin möglich ist, jedoch nicht in der Form, wie sie im Projektblatt vorgesehen ist.
Das Thema T304 Weiler ausserhalb der Bauzone wurde mit ein paar geringfügigen Änderungen genehmigt: Gleichzeitig zu jedem neuen Weilerprojekt, das dem Kanton im Rahmen der Vorprüfung des Ortsplans (OP) einer Gemeinde unterbreitet wird, wird jeweils dem Amt für Raumentwicklung (ARE) eine aktualisierte Liste aller bestehenden Weiler übermittelt werden müssen. In Bezug auf das Thema T305 Geschützte Gebäude ausserhalb der Bauzone verlangt der Bund, dass der Kanton dem ARE sämtliche Entscheide in diesem Bereich eröffnet.