Frauen sind in Führungspositionen in der Arbeitswelt nach wie vor stark untervertreten, was namentlich auf die Schwierigkeit, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, zurückzuführen ist. Von 1971, als auf Bundes- und Kantonsebene das Frauenwahlrecht eingeführt wurde, bis 2018 stagnierte die Freiburger Frauenvertretung in politischen Gremien auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene oder ging gar zurück.
Ziel muss sein, die Stellung der Frau in allen Funktionen und insbesondere in denen mit Entscheidungsbefugnissen zu fördern. Eine solche Durchmischung schlägt sich auch positiv auf die Leistung des Unternehmens, der Abteilung oder des politischen Gremiums nieder: Die Vielfalt der Fähigkeiten, Sichtweisen und Perspektiven stärkt die Fähigkeit, innovative Lösungen zu entwickeln. Der Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung trägt zu dieser Durchmischung bei.
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- Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG; SR 151.1)
- Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 (KV; SGF 10.1)32
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Gesetz vom 14. März 2007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SGF 413.1.1)33
- Gesetz vom 15. Mai 2014 über die Fachhochschule Westschweiz//Freiburg (HES-SO//FRG; SGF 432.12.1)
- Kantonale Gesetzgebung über das Staatspersonal34
- Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung
32Art. 9 Abs. 2: «[…] Staat und Gemeinden achten auf ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, namentlich in Familie, Ausbildung, Arbeit und soweit möglich beim Zugang zu öffentlichen Ämtern.»
33Art. 2 Abs. 5: «Sie [die Berufsberatung] fördert die soziale Chancengleichheit und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.»
34Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal (StPG; SGF 122.70.1), Art. 4 (Ziel) Bst. d: «Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frau und Mann».
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen und privaten Sektor steigt in zehn Jahren deutlich an.
- Der Frauenanteil in den kantonalen und kommunalen politischen Gremien (Legislative und Exekutive) beträgt 50 %.
- Die Rahmenbedingungen für eine einfache Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden gestärkt (gemeinsames Ziel mit den Zielvorgaben 4.2 und 8.2).
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar
A. Die privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden unterstützt und haben Anreize, die geschlechtliche Durchmischung ihrer Angestellten zu stärken und Rahmenbedingungen anzubieten, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.
B. Die Ziele gemäss Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung (PGKV), die darin bestehen, beim Staat eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern und eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherzustellen, sind umgesetzt (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 8.2).
C. Der Frauenanteil in den politischen Instanzen hat zugenommen.
D. Die Gemeinden verfügen über Anreize, den Frauenanteil bei den Führungspositionen in der Verwaltung zu erhöhen.
E. Die Rahmenbedingungen für eine vorschulische Betreuung, die für alle zugänglich ist und die Mitwirkung stärkt, werden verbessert (gemeinsames Ziel mit den Zielvorgaben 4.2 und 8.2).
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Die Zielvorgaben 5.1 und 5.2 sind nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 5.3 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen)
Zielvorgabe 5.1 Überwindung der Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts
Zielvorgabe 5.2 Einführung der Lohngleichheit für Mann und Frau